Drucksache Nr. 1074/2019:
Gebietsänderungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Laatzen

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1074/2019
2
 

Gebietsänderungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Laatzen

Antrag,

1.) einem Gebietstausch entsprechend dem beiliegenden Gebietsänderungsvertrag (Anlage 1) zwischen der Stadt Laatzen und der Landeshauptstadt Hannover gem. §§ 24 ff. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG),

sowie
2.) der planungsrechtlichen Übernahme der im Flächennutzungsplan Laatzen als „Flächen für Bahnanlagen“ dargestellten Flächen als „Fläche für die Eisenbahn“ in den Flächennutzungsplan Hannover zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Aspekte werden durch diese Drucksache nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Firma CG-Chemikalien GmbH & Co. KG ist Eigentümerin eines ca. 41.400 m² großen Betriebsgeländes an der Ulmer Straße 1, 30880 Laatzen. Das Grundstück liegt derzeit zum Teil auf dem Gemeindegebiet der Stadt Laatzen und zum Teil auf hannoverschem Gemeindegebiet. Die Firma CG-Chemikalien möchte nunmehr ein neues Betriebsgebäude auf ihrem Grundstück errichten. Im Rahmen einer „Antragskonferenz“ bei der Gewerbeaufsicht wurde deutlich, dass es durch die unterschiedlichen Gemeindezugehörigkeiten erhebliche Schwierigkeiten unter anderem bei der Zuständigkeit der Feuerwehren aber auch der Baugenehmigungsbehörden gibt.


Vor diesem Hintergrund fanden Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt Laatzen und der Landeshauptstadt Hannover dahingehend statt, die Gemeindegrenze so zu verlegen, dass mehr Rechtssicherheit durch klare Zuständigkeiten erreicht, der sehr „zerklüftete“ Verlauf der Gemeindegrenzen „begradigt“ und gleichzeitig die Schwierigkeiten der betroffenen Firma gelöst würden.

Nachdem die notwendigen Vermessungsarbeiten durchgeführt wurden und von den beteiligten Fachbereichen der Stadtverwaltung keine Einwendungen gegen den vorgelegten Vertragsentwurf geltend gemacht wurden, kann das Gebietsänderungsverfahren im Interesse beider Kommunen durchgeführt werden.

Die Stadt Laatzen hat mit Schreiben vom 12.08.2014 gem. § 25 Abs. 5 NKomVG der Region Hannover ihre Absicht, über die Änderung ihres Gebietes mit der Landeshauptstadt Hannover zu verhandeln, rechtzeitig angezeigt. Mit Schreiben vom 05.09.2014 hat die Region Hannover dies zur Kenntnis genommen. In diesem Schreiben hat die Region Hannover mitgeteilt, dass sie den Vorgang an das für die Aufsicht über die Landeshauptstadt Hannover zuständige Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport weitergeleitet hat. Insofern sind die Vorgaben des § 25 Abs. 5 NKomVG erfüllt.

Die nach §25 Abs. 4 NKomVG vorgeschriebene Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner wurde in Abstimmung mit der Stadt Laatzen parallel für beide Gemeinden in der Zeit vom 07.02.2019 bis 11.03.2019 durchgeführt. Stellungnahmen sind in dieser Zeit nicht eingegangen.

Der von der Gebietsänderung betroffene Bereich ist der Anlage 2 zu entnehmen.
61.15 
Hannover / 24.04.2019