Informationsdrucksache Nr. 1070/2015:
Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa - Sachstandsbericht

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Sozialausschuss
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
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1070/2015
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa - Sachstandsbericht

In der Informationsdrucksache Nr. 2607/2013 wurde die Situation der Zuwanderer/innen aus Staaten Südosteuropas und die damit verbundenen Problemlagen vorgestellt.

In der Drucksache wurde in Aussicht gestellt, dass ab 01.01.2014 im Fachbereich Soziales eine „Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa“ eingerichtet wird. Da die Koordinierungsstelle seit Mitte 2014 personell vollständig besetzt ist, möchte die Verwaltung an dieser Stelle die Arbeitsinhalte vorstellen und zeitgleich einige Problemlagen, vor denen die Zuwanderer/innen noch immer stehen, verdeutlichen.

Vorweg ein paar allgemeine Feststellungen zur Zuwanderung nach Deutschland:

Generell kann festgestellt werden, dass immer mehr Menschen nach Deutschland kommen - laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist Deutschland das zweitbeliebteste Zielland von Migranten weltweit. 2013 gab es die höchste Zuwanderung und den höchsten Wanderungsgewinn seit 1993. Ein großer Teil der zugewanderten Menschen ist dabei als ein Gewinn für Deutschland zu betrachten, da es sich um Fachkräfte handelt, die in einigen Bereichen bereits jetzt gesucht werden.

Zahlen für 2014 liegen noch nicht vor, aber in 2013 ist die Zuwanderung im Vergleich zum Vorjahr um 13 Prozent gestiegen, die Zahl der Fortzüge um 12 Prozent. Insgesamt sind 429.000 Personen mehr nach Deutschland gekommen als fortgezogen und bei einem nicht unerheblichen Teil der Menschen kann davon ausgegangen werden, dass diese in Deutschland bleiben werden.

Die Zuwanderung nach Deutschland ist europäisch: Die EU-Binnenmigration macht 58 Prozent der gesamten Zuwanderung nach Deutschland aus:


§ Hauptherkunftsland der Zuwanderer/innen ist – wie schon seit 1996 – auch im Jahr 2013 Polen.

§ Die Zuzüge aus Rumänien und Bulgarien steigen seit dem EU-Beitritt im Jahr 2007 kontinuierlich an.

§ Seit dem EU-Beitritt zum 1. Juli 2013 nehmen auch die Zuzugszahlen aus Kroatien merklich zu.

§ Deutlich erhöht hat sich zudem die Zuwanderung aus den südeuropäischen EU-Staaten Spanien und Italien.


Dies liegt unter anderem daran, dass Deutschland ein attraktiver Studienstandort ist: Mit 86.000 jungen Menschen, die ihre Hochschulreife im Ausland erworben haben, begannen 2013 so viele ausländische Studierende ihr Studium in Deutschland wie nie zuvor.

Allgemeine rechtliche Situation

Rechtliche Ausgangslage

Nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU bedarf es für den Aufenthalt in Deutschland in den ersten drei Monaten ausschließlich eines Personalausweises oder eines Reisepasses. Es wird vom Gesetzgeber dabei vorausgesetzt, dass die Menschen über ausreichend Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes und einen gültigen Krankenversicherungsschutz in ihrem Herkunftsland verfügen.

Seit 01.01.2014 liegt in rechtlicher Hinsicht eine Gleichstellung der Unionsbürger aus Rumänien und Bulgarien mit anderen EU-Bürgern, die sich in Deutschland aufhalten, vor, da seitdem die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt. Das bedeutet, dass nach einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten, die Freizügigkeit weiterhin gilt, wenn


- die Unionsbürger Arbeitnehmer oder in Berufsausbildung sind,

- sie sich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, für bis zu sechs Monate und darüber hinaus nur, solange sie nachweisen können, dass sie weiterhin Arbeit suchen und begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden,

- die Unionsbürger einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen und selbstverständlich

- wenn sie als nicht Erwerbstätige weiterhin ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können und über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen.


Eine zentrale Prüfung bzw. Feststellung der Freizügigkeitsberechtigung der Zuwanderer findet nicht statt. Dies führt dazu, dass jede Institution oder Behörde unabhängig voneinander prüft, ob in ihren Augen das Freizügigkeitsrecht noch besteht.

Ansprüche auf Sozialleistungen

Die Rechtslage bezüglich gesetzlicher Ansprüche gegenüber dem Fachbereich Soziales oder der Agentur für Arbeit ist unverändert: Ein Leistungsbezug, der sich nur aus dem Aufenthalt zur Arbeitssuche ergibt, ist ausgeschlossen. Bisher entschiedene Rechtsverfahren bestärken diese Auslegung eindeutig.

Der Anspruch auf Wohngeld, der besteht sofern ein Mietvertrag für eine Wohnung geschlossen wurde, und der Anspruch auf Kindergeld sind unabhängig von Leistungen durch den Fachbereich Soziales oder der Agentur für Arbeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes, da hierbei ausschließlich der gewöhnliche Aufenthalt der Eltern in Deutschland Voraussetzung ist.

Im Bereich des Kindergeldbezuges könnten sich zukünftig ggf. Probleme ergeben, falls die Familienkasse, die in eigener Zuständigkeit prüft, ob die Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts im Einzelfall vorliegen, zukünftig nach Ablauf von sechs Monaten, das Recht auf Freizügigkeit verneint, da nach ihrer Meinung keine begründete Aussicht auf eine Beschäftigung vorliegt und somit auch kein Kindergeld mehr zahlt. Um Missbräuchen vorzubeugen, wird der materiell-rechtliche Anspruch auf Kindergeld zukünftig an die steuerliche Identifikationsnummer geknüpft.

Erwerbstätigkeit

Es ist insofern eine Änderung eingetreten, dass die Menschen, die zum Teil vor dem 01.01.2014 nach Deutschland (Hannover) gekommen sind, durch den uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt ab Januar 2014 jetzt auch vermehrt Arbeit aufnehmen und so die Möglichkeit haben, zumindest ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II bei den JobCentern zu beantragen.

Durch eine Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, in welchem seit 09.12.2014 weitere Behörden und Stellen auch auf Bundes- und Landesebene in den Katalog der Institutionen aufgenommen wurden, die die Arbeit der Zollverwaltung bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit durch die Weitergabe von Informationen zu unterstützen haben, bleibt zu hoffen, dass die zum Teil sehr prekären und ausbeuterischen Arbeitsverhältnisse weiter eingedämmt werden können.

Gesundheitliche Versorgung

Verfügen die Personen während eines vorübergehenden Aufenthalts in Deutschland über einen Krankenversicherungsschutz im Heimatland, übernehmen die deutschen Krankenkassen eine Krankenbehandlung im Rahmen der Sachleistungsaushilfe nach Vorgaben der Verordnungen (EG) 883/04 und (EG) 987/09. Die Leistungsaushilfe setzt zwingend das Vorliegen der entsprechenden Anspruchsnachweise voraus.

Sind die Personen in einem Beschäftigungsverhältnis oder bekommen sie Leistungen nach dem SBG II ist die Krankenversicherung ebenfalls unproblematisch.

Schwierig ist es bei arbeitssuchenden oder selbstständigen Zuwanderer/innen, die sich selbstständig um ihren Krankenversicherungsschutz kümmern müssen. Häufig ist bei den ersten Kontakten mit den Personen nicht zu ermitteln, ob überhaupt eine Krankenversicherung vorliegt. Wenn dies nicht der Fall ist, führt das dazu, dass zum Teil Behandlungen erst erfolgen, wenn der Mensch zum Notfall geworden ist.

Unterbringung / Zugang zu Wohnraum

Wie bereits in der Drucksache 2607/2013 dargestellt, ist es für den Personenkreis aus Rumänien und Bulgarien häufig nicht einfach Wohnraum zu finden. Immer wieder muss festgestellt werden, dass die Menschen unter extremen Bedingungen auf kleinstem Wohnraum zu überhöhten Preisen zusammenleben. Häufig gibt es nicht mal einen schriftlichen Mietvertrag, sondern die Miete wird bar gezahlt. Damit einher geht daher die beständige Sorge der Menschen, die Wohnung zu verlieren. Eine rechtliche Zugriffsmöglichkeit sehen die niedersächsischen Gesetze nicht vor.

Die Probleme, eine Wohnung zu finden, ergeben sich aus verschiedenen Komponenten. Zum einen ist der Wohnungsmarkt in Hannover zur Zeit nahezu erschöpft, es gibt wenig Leerstände und wenn, kommen viele dieser Wohnungen für die Zuwanderer/innen aufgrund der Preise nicht in Frage. Auch der vermehrte Flüchtlingszuzug und die dadurch in Anspruch genommenen Wohnungen erschweren die Lage. Zum anderen haben die Zuwanderer/innen oft kein regelmäßiges Einkommen und zum Teil auch schon Eintragungen in der Schufa. Dies schreckt potentielle Vermieter genauso ab, wie die Familiengrößen einiger Familien. Familien mit bis zu sechs oder noch mehr Kindern sind keine Seltenheit in dieser Zuwanderungsgruppe.

Situation in Hannover

Melderechtlich kann nicht unterschieden werden, ob es sich bei den gemeldeten Personen um beruflich hochqualifizierte Menschen handelt, wie die Wohnraumsituation ist, ob sie finanziell gut versorgt sind oder ob sie Hilfe benötigen oder ob sie einer bestimmten ethnischen Gruppe zugeordnet werden können.

Die Gesamtzahlen haben sich seit 2008 (Stichtag: 31.12. d. J. ) wie folgt entwickelt:

In Hannover gemeldete Personen
Bulgaren
Rumänen
Gesamt
2008
604
505
1.109
2009
845
476
1.321
2010
1.013
525
1.538
2011
1.299
664
1.963
2012
1.812
1.123
2.935
2013
2.166
1.372
3.538
2014
2.723
1.833
4.556

Dies zeigt, dass der Zuzug bisher regelmäßig weiter anwächst. Eine lokale Konzentration ist in den Stadtbezirken Mitte (609 Personen), Nord (585 Personen), Linden-Limmer (571 Personen) und Ricklingen (540 Personen) zu beobachten.

Die Zahlen der Gewerbeanmeldungen sind im Laufe des Jahres 2014 ebenfalls leicht gestiegen:

Gewerbe- anmeldungen
Bulgaren
Rumänen
Gesamt
01.02.2014
572
333
905
01.01.2015
609
390
999

Bei einer selbstständigen Tätigkeit, die erkennbar darauf ausgerichtet ist, dass Einnahmen erzielt werden und auch tatsächlich Aufträge vorliegen und wahrgenommen werden, ist eine Aufstockung durch Leistungen nach dem SGB II möglich.

In Obdachlosenunterkünften sind derzeit (Stand Januar 2015) rund 250 Personen, darunter 140 Kinder untergebracht:

Burgweg 13 29 Personen davon 17 Kinder

Alte Peiner Heerstr. 2 55 Personen davon 28 Kinder

Burgweg 5 87 Personen davon 50 Kinder

Turnhalle Wörthstr. 10 14 Personen davon 9 Kinder

Obdachwohnungen 62 Personen davon 36 Kinder

Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa

Die zugewanderten Personen brauchen Orientierung und Beratung, um Perspektiven entwickeln zu können. Ein System aus aufsuchender Arbeit und Orientierungsstelle als systematischer Bestandteil muss frühe Zugänge und die notwendige Begleitung und Beratung gewährleisten.

Um sich dieser Herausforderung auch organisatorisch als Stadtverwaltung zu stellen, wurde in Umsetzung des im Herbst 2013 erstellten Handlungskataloges, im Fachbereich Soziales die „Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa“ eingerichtet, die ihre Arbeit Mitte 2014 aufnehmen konnte.

Die Koordinierungsstelle ist derzeit mit sechs Vollzeitstellen ausgestattet. Neben einer Leitung und zwei Stellen zur Grundsatzbearbeitung / Verwaltung sind hier drei Sozialarbeiterstellen zwecks aufsuchender (muttersprachlicher) Straßensozialarbeit eingerichtet worden.


Übergeordnete Aufgabe der Koordinierungsstelle ist es, zur Wahrung des sozialen Friedens und der Erhöhung der Normbindung ebenso beizutragen wie die Integration und gesellschaftliche Teilhabe der Zielgruppe zu befördern. Dabei stehen die konkreten Handlungsfelder Krisenintervention, Hilfe zur Selbsthilfe, Einbindung in die Regelstrukturen und vor allen Dingen Teilhabe an Bildung, Arbeitsmarkt und einer diskriminierungsfreien Lebenssituation im Vordergrund.

Die Arbeit der Koordinierungsstelle zeichnet sich durch drei Säulen der Ausgestaltung der Arbeit aus: Informationsaufbereitung, Beratung, Netzwerkarbeit.
§ Bei der Informationsaufbereitung werden aktuelle Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Zuwanderung insbesondere von Personen die keine oder sehr wenige Leistungsansprüche geltend machen können, recherchiert und praxisorientiert aufbereitet. Diese Informationen dienen der besseren Beratung und werden in die Netzwerkarbeit innerhalb und außerhalb der Verwaltung eingebracht.
Zu diesem Zweck haben die Verwaltungskräfte die Zuständigkeit für verschiedene Themengebiete (z. B. Krankenversicherung/Gesundheitsvorsorge, Wohnraumversorgung, JobCenter, Polizei/Staatsanwaltschaft etc.) aufgeteilt und sind in diesen die „Spezialisten“ und bei Fragen ansprechbar. Um auf dem aktuellsten Stand zu sein, werden hierfür die Fachpresse und andere Publikationen ausgewertet.

§ Die Beratung erfolgt anfangs in erster Linie im Rahmen von Krisenintervention, d. h. , Familien oder Personen die auf der Straße leben, kein Obdach und/oder kein Einkommen haben, werden hinsichtlich Unterbringung, Leistungsanträgen, Krankenversicherung und ärztlicher Versorgung beraten, sachkundig verwiesen und häufig auch begleitet. Diese Aufgabe wird von den Sozialarbeiterinnen wahrgenommen. Die Mitarbeiterinnen verfügen über die entsprechenden Sprachkenntnisse für die beiden im Fokus stehenden Personengruppen der rumänischen und bulgarischen Zuwanderer und Zuwanderinnen. Diese Sprachkompetenz erleichtert den Zugang zu der Personengruppe und befähigt die Mitarbeiterinnen Personen auf der Straße anzusprechen und sich nach Problemen und Nöten zu erkundigen.

Die beiden Verwaltungskräfte übernehmen ebenfalls Teile der Beratung, sind hierbei aber sehr häufig auf die Mithilfe eines Dolmetschers angewiesen, da der Personenkreis, der bei der Verwaltung um Hilfe nachfragt, der deutschen Sprache nur in sehr seltenen Fällen soweit mächtig ist, dass eine Beratung stattfinden kann.

Im Grunde gibt es im Bereich der Beratung kein Thema, das nicht betroffen ist.

Allerdings sind im Vergleich zum Beginn der Arbeit der Sozialarbeiterinnen nunmehr andere Beratungsthemen in den Fokus geraten:

Mittlerweile hat sich die Beratung der Zuwanderer/innen durch die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit dahingehend geändert, dass vermehrt Unterstützung bei der Arbeitssuche und - so dies erfolgreich war - nach dann z. B. aufstockenden Hilfen nach dem SGB II bzw. bei der Stellung der Anträge nachgefragt wird. Hier ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen.

Ebenfalls kann beobachtet werden, dass die Zahl der Kinder, die regelmäßig zur Schule gehen, deutlich zunimmt, womit im Bereich Bildung und Integration der jungen Generation ein wichtiger Schritt getan wurde.

Probleme, die vor noch einem Jahr nicht so relevant waren, jetzt aber häufiger auftreten, sind Vertragsabschlüsse, die die Menschen aus Unkenntnis geschlossen haben (z.B. Handyverträge) und die jetzt zu Schulden führen. Aber auch bei solchen Problemen versucht die Koordinierungsstelle zu helfen bzw. zu vermitteln.

Mit Stand vom 31.12.2014 waren bei der Koordinierungsstelle 417 Personen in Beratung, die sich wie folgt aufteilen:

Nationalität
Personen
Geschlecht
Alter
Kinder gesamt
w
m
Bis 2 J.
3-5 J.
6-9 J.
10-14 J.
15 -17J.

Bulgarisch
121
60
61
7
5
16
2
3
33
Rumänisch
267
149
118
41
31
51
19
9
151
Deutsch
23
11
12
9
4

5
1
19
Sonstige
6
2
4

1
1
1

3
Gesamt
417
222
195
57
41
68
27
13
206

§ Die umfangreiche Netzwerkarbeit ist unerlässlich, um im Sinne der Zielgruppe die diversen Hilfestrukturen besser zu verknüpfen und Themen auch verwaltungsintern besser zu koordinieren. Bei dieser Vernetzungsarbeit wird selbstverständlich auch auf bestehende Strukturen, wie z. B. der Kooperativen Migrantenarbeit in Niedersachsen, dem Runden Tisch für Gleichberechtigung und gegen Rassismus sowie anderen Gremien aufgebaut. Die Netzwerkarbeit schließt das Einwerben von Fördermitteln auf der Europäischen sowie Bundes- und Landesebene ein.

Ein erstes Ergebnis der Informationsaufbereitung und Netzwerkarbeit ist eine Broschüre, in der Adressen verschiedenster Träger in Hannover zusammengeführt worden sind und die der schnelleren Information untereinander dienen soll. Die Broschüre benennt Ansprechpartner und Anlaufstellen für sehr unterschiedliche Lebenssituationen, so dass Ratsuchende unmittelbar weiter verwiesen werden können.

Da diese Broschüre für den Personenkreis der Zuwanderer/innen voraussichtlich zu schwer verständlich und zu umfangreich sein wird, wird außerdem ein Leitfaden entwickelt, der auf die grundlegenden Bedürfnisse der Menschen zugeschnitten sein wird. Dort werden Erstanlaufstellen benannt, von wo aus dann gegebenenfalls eine Weitervermittlung der Menschen erfolgen kann. Dieser Leitfaden wird daher nicht so umfangreich ausfallen, z. T. mit Piktogrammen arbeiten und auch in verschiedene Sprachen übersetzt.

Des weiteren sind Informationsveranstaltungen für die unterschiedlichsten Personenkreise geplant bzw. werden bereits durchgeführt. Zum einen mit Ehrenamtlichen, Schulsozialarbeitern/innen und anderen Personen, die Kontakt zu Zuwanderern/innen haben, um dort ein Hintergrundwissen und somit auch Verständnis füreinander aufzubauen. Zum anderen aber auch mit den Zuwanderern/innen zu den Themen Hygiene, Impfschutz, Müll u. ä., damit unter anderem das Konfliktpotential mit der Nachbarschaft möglichst ausgeschaltet werden kann.

In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugend und Familie wird derzeit ein Konzept erarbeitet, dass Angebote für Kinder und Jugendliche in städtischen Wohnheimen enthalten wird.

Als Fazit kann bereits jetzt festgehalten werden, dass die Arbeit der Koordinierungsstelle

gut angenommen wird und sich die Zahl derer, die Unterstützung und Rat suchen, stetig erhöht. Die aufsuchende muttersprachliche Sozialarbeit schafft Vertrauen und so können immer mehr der Zuwanderer erreicht werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Ein Großteil der Zuwanderer/innen kommt in größeren Familienverbänden, was besondere Ansprüche an die Beratungstätigkeit stellt, da sich die Anforderungen im Vergleich zu Einzelpersonen deutlich unterscheiden. Hierauf wird in der Praxis ebenso eingegangen wie auf die zum Teil unterschiedlichen Frauenbilder in den Kulturen.

Kostentabelle

Eine unmittelbare Entscheidung über Haushaltsmittel ist mit dieser Information nicht verbunden.

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Hannover / 08.05.2015