Drucksache Nr. 1066/2020:
Einrichtung einer integrativen Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Tresckowstraße

Inhalt der Drucksache:

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1066/2020
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Einrichtung einer integrativen Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Tresckowstraße

Antrag,

zu beschließen,
  • in der Kindertagesstätte Tresckowstraße, Tresckowstraße 82, 30457 Hannover, in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V., zum 01.08.2020 eine Kindergartengruppe (25 Plätze, ganztags, für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt) in eine integrative Kindergartengruppe mit 18 Plätzen umzustrukturieren

und
  • dem Träger ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufenden Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) sowie auf der Grundlage der DS Nr.: 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergartengruppen mit Einzelintegration" - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an alle Geschlechter. Insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen -10.200,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 10.200,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 10.200,00 €
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.

Begründung des Antrages

In der Kindertagesstätte werden insgesamt zwei Krippen-, zwei Kindergarten- und zwei Hortgruppen betreut. Bei zwei bereits in der Einrichtung betreuten Kindergartenkindern wurde ein heilpädagogischer Förderbedarf mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB IX festgestellt. Infolgedessen ist eine Weiterbetreuung auf den derzeit in Anspruch genommenen Plätzen nicht mehr zulässig. Beide Kinder haben Geschwister, welche die Einrichtung ebenfalls besuchen.

Um den Kindern einen erforderlichen Einrichtungswechsel und den damit verbundenen Beziehungsabbruch ersparen zu können, hat die Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. die Umstrukturierung einer Kindergartengruppe in eine integrative Kindergartengruppe beantragt. In einer solchen Gruppe können bis zu vier Kinder mit einem heilpädagogischen Förderbedarf betreut werden.

Im Stadtbezirk Ricklingen gibt es über die genannten Einzelfälle hinaus einen großen Bedarf an integrativen Plätzen. So befinden sich im gesamten Stadtbezirk lediglich zwei Einrichtungen, die über integrative Kindergartenplätze verfügen. Der Stadtteil Wettbergen selbst verfügt bislang nicht über integrative Gruppen. Durch die Einrichtung von integrativen Plätzen in der Kindertagesstätte Tresckowstraße wäre es möglich, den beiden Kindern und zusätzlich bis zu zwei weiteren Kindern einen wohnortnahen integrativen Betreuungsplatz anzubieten und den bestehenden Bedarf im Stadtteil abzumildern.

Die Planungen sind mit dem Niedersächsischen Kultusministerium - Landesjugendamt - abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.42 
Hannover / 19.05.2020