Drucksache Nr. 1063/2013:
Erweiterung der eingruppigen Kita St. Antonius in Trägerschaft des Gesamtverbandes der katholischen Kirchengemeinden in der Region Hannover um eine Krippengruppe im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

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1063/2013
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Erweiterung der eingruppigen Kita St. Antonius in Trägerschaft des Gesamtverbandes der katholischen Kirchengemeinden in der Region Hannover um eine Krippengruppe im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Antrag,

zu beschließen,

- der Erweiterung der bisher eingruppigen Kindertagesstätte St. Antonius, Kirchröder Str. 12 A, 30625 Hannover (1 Kindergartengruppe für 25 Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung) um eine Krippengruppe mit 15 Plätzen für Kinder von 1 - 3 Jahren in Ganztagsbetreuung zuzustimmen und

- ab dem 01.08.2013 bzw. frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis laufende Beihilfen auf Basis des Finanzierungsvertrages für verbandseigene katholische Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 74.370,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -74.370,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -74.370,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

In Trägerschaft des Gesamtverbandes der katholischen Kirchengemeinden in der Region Hannover betreibt die Gemeinde St. Antonius in Kleefeld seit dem 01.01.2007 eine eingruppige Kindertagesstätte mit 25 Plätzen für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung. Der Träger beabsichtigt nun, das Angebot um eine Krippengruppe mit 15 Plätzen für Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren zu erweitern. Die Räumlichkeiten sollen durch einen Anbau geschaffen werden, der in Eigeninitiative und unter Einbeziehung möglicher Fördergelder - ein Antrag auf RAT wurde gestellt - kindgerecht hergestellt werden wird. Der Stadt entstehen keine Investitionskosten.
Die Aufwendungen für die zusätzliche Gruppe in Höhe von 74.370 € stehen unter dem Produkt 36501 " Kindertagesbetreuung " zur Verfügung.
Auf Grund des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren stellt die geplante Maßnahme eine wichtige Ergänzung des bestehenden Kindertagesstättenangebots im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld dar. Der Träger strebt die Inbetriebnahme der Krippengruppe zum 01.08.2013 an.
Im Rahmen der Schaffung von insgesamt 1800 Krippenplätzen bis zum 01.08.2013 trägt das vorgenannte Projekt dazu bei, das Gesamtkonzept der Umsetzung von zusätzlichen Platzkapazitäten für diese Altersgruppe zu realisieren. Alle Plätze sollen dazu beitragen, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
Das Nds. Kultusministerium - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege - wurde bei der Planung bereits eingebunden und hat die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.41 Jaskula
Hannover / 02.05.2013