Anfrage Nr. 1060/2019:
Anfrage von Ratsherrn Tobias Braune zum betreuten Wählen

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage von Ratsherrn Tobias Braune zum betreuten Wählen

Am 01.29.19 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass in Zukunft auch vollbetreute Menschen wählen gehen dürfen. Dies schließt auch Menschen ein, die wegen Mord / Kannibalismus oder Vergewaltigung verurteilt worden sind. In Hannover gab es vor einigen Jahren einen grausamen Mord in einer Obdachloseneinrichtung. Dem Opfer wurde der Rücken mit einem Brotmesser aufgeschlitzt und sein Darm wurde ihm um den Hals gewickelt. Nun sieht es so aus, als ob der Täter offensichtlich ein tiefes psychisches Problem hat, aber wahlberechtigt ist er nun.

Ein weiteres Beispiel aus der Praxis: X. wird aufgrund minderer Intelligenz ( IQ unter 70 ) als schwachsinnig eingestuft. In der Rechtsprechung sprich man dann von verminderter Schuldfähigkeit. X. hat eine Merkfähigkeit von maximal 10 Sekunden, danach sind sämtliche Informationen wieder gelöscht. X darf nun wählen gehen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

Wie viele vollbetreute Menschen leben in Hannover?

Wie möchte die Verwaltung einer fairen Wahl für diese Menschen gerecht werden, da ein einzelner Betreuer immer subjektiv ist, werden die Menschen demnächst von einem Betreuerstab zur Wahlurne begleitet?

In wie fern ist das Gleichstellungsbüro mit der Rechtsprechung und der aktuellen Sachlage vertraut, gab es hinsichtlich der neuen Rechtslage Fortbildungen?

Mit besten Grüßen

Tobias Braune