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Erweiterung der dreigruppigen Kita Strelitzer Weg in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover (LHH) um eine weitere Krippengruppe im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
Antrag,
zu beschließen
- die städtische Kindertagesstätte im Strelitzer Weg 5, 30629 Hannover, um eine Krippengruppe mit 15 Plätzen für Kinder von 1 - 3 Jahren in Ganztagsbetreuung zu erweitern
und
- die Finanzierung ab dem 01.08.2013 bzw. frühestens ab der Erteilung der Betriebserlaubnis zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
15.000,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-15.000,00 € |
|
|
|
0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
49.616,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
23.832,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
127.104,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
1.500,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
375,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
5.175,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-60.706,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-60.706,00 € |
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Begründung des Antrages
Die sanierungsbedürftige Kindertagesstätte Strelitzer Weg wird in städtischer Trägerschaft betrieben. In der dreigruppigen Kita werden derzeit 65 Kinder in 2 Kindergartengruppen (je 25 Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung) sowie 1 Krippengruppe (15 Kinder im Alter von 1-3 Jahren) betreut.
Langfristig wird die jetzige Kindertagesstätte saniert, was aber zeitnah nicht zu realisieren ist.
Um den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem 01.08.2013 erfüllen zu können, ist nunmehr eine temporäre Lösung durch die Anmietung einer Containeranlage geplant. Diese bietet Raum für die Erweiterung der Einrichtung um eine weitere Krippengruppe mit 15 Plätzen. Da die räumliche Nähe der Krippenräume für beide Krippengruppen im bestehenden Gebäude sinnvoll erscheint und nur geringe Umbaukosten verursacht, steht durch diesen Tausch der Containeranbau einer Kindergartengruppe zur Verfügung.
Auf Grund des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren stellt die geplante Maßnahme eine wichtige Ergänzung des bestehenden Kindertagesstättenangebots im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld dar.
Mit den zusätzlichen Krippenplätzen soll das städtische Ausbauprogramm zum Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz erfüllt werden. Alle Plätze sollen dazu beitragen, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
Das Nds. Kultusministerium - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege - wurde bei der Planung bereits eingebunden und hat die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.41 Jaskula
Hannover / 02.05.2013