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Einziehung einer Teilfläche der Fössestraße
Antrag,
der Einziehung einer Teilfläche der Straße "Fössestraße", wie in der Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 10 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Fössestraße im Abschnitt zwischen 35m westlich der Straße "Am Lindener Hafen" und dem Ende dient ausschließlich der Erschließung von Flächen der Städtischen Häfen (OE 82). Die Städtischen Häfen möchten diesen Straßenabschnitt übernehmen und in eigener Verantwortung die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht ausüben. Die Erschließung aller anliegenden Grundstücke wird durch die Städtischen Häfen auch weiterhin sichergestellt.
Als Voraussetzung für die Übertragung der Straßenfläche an die Städtischen Häfen müssen die derzeit noch öffentlich gewidmeten Straßenflächen gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz eingezogen werden. Die Einziehung ist möglich, da die einzuziehenden öffentlichen Verkehrsflächen außer der Erschließung der Flächen der Städtischen Häfen keine weitere Verkehrsbedeutung haben.
66.11
Hannover / 18.04.2019