Drucksache Nr. 1058/2019:
Einziehung einer Teilfläche der Fössestraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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Zu TOP
 
1058/2019
1
 

Einziehung einer Teilfläche der Fössestraße

Antrag,

der Einziehung einer Teilfläche der Straße "Fössestraße", wie in der Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 10 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Fössestraße im Abschnitt zwischen 35m westlich der Straße "Am Lindener Hafen" und dem Ende dient ausschließlich der Erschließung von Flächen der Städtischen Häfen (OE 82). Die Städtischen Häfen möchten diesen Straßenabschnitt übernehmen und in eigener Verantwortung die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht ausüben. Die Erschließung aller anliegenden Grundstücke wird durch die Städtischen Häfen auch weiterhin sichergestellt.





Als Voraussetzung für die Übertragung der Straßenfläche an die Städtischen Häfen müssen die derzeit noch öffentlich gewidmeten Straßenflächen gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz eingezogen werden. Die Einziehung ist möglich, da die einzuziehenden öffentlichen Verkehrsflächen außer der Erschließung der Flächen der Städtischen Häfen keine weitere Verkehrsbedeutung haben.
66.11 
Hannover / 18.04.2019