Antrag Nr. 1058/2004:
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur Reform der Kita-Fördergelder

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1058/2004 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 06.05.2004: Ratsversammlung: Der Dringlichkeit wurde einstimmig (mehr als 44 Stimmen) zugestimmt. Eingebracht und überwiesen: Jugendhilfeausschuss, Verwaltungsausschuss, Ratsversammlung
  • 24.05.2004: Jugendhilfeausschuss: erledigt durch gemeinsamen Antrag des Jugendhilfeausschusses unter Punkt 10.2

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur Reform der Kita-Fördergelder

Dringlichkeitsantrag,

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschließt folgende Resolution:

1) Der Rat der Stadt Hannover appelliert mit Nachdruck an die Landesregierung, bei jeder denkbaren Reform der Kita-Fördergelder die Interessen der großen Städte angemessen zu berücksichtigen.

2) Die direkte Zuweisung an die Träger dieser Fördergelder sollte bestehen bleiben.

Begründung

Gegenwärtig diskutiert die niedersächsische Landesregierung Veränderungen bei den Fördergeldern für Kindertagesstätten. In diesem Zusammenhang wird u.a. erwogen, die Gelder als Bestandteil des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) künftig von ihrer Zweckbindung zu befreien.
Darüber hinaus ist zu befürchten, dass eine Finanzzuweisung nach der Zahl der Kinder in einer Gemeinde und nicht mehr nach der Anzahl der Kita-Plätze für Drei- bis Sechsjährige erfolgt. Diese Regelung würde sich zu Gunsten des ländlichen Raumes, jedoch zum Nachteil der Ballungsräume auswirken. Denn die geplanten Änderungen würden im wesentlichen Kommunen treffen, die einen besonders hohen Anteil an Kindern in der entsprechenden Alterstufe zu betreuen haben. Diese Kinder kommen häufig aus problematischen Elternhäusern oder sozialen Brennpunkten. In ländlichen Gebieten hingegen werden Kinder häufig von Familienangehörigen betreut. Im übrigen ist ein gut ausgebautes Betreuungssystem eine unverzichtbare Voraussetzung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Landesregierung muss daher bei jeder denkbaren Änderung des KFA und der Kindergartenförderung diese Aspekte angemessen berücksichtigen. Die einseitige Förderung des ländlichen Raumes ist nicht zu verantworten.
Im übrigen ist die Absicht des Innenministers, die Fördergelder um ca. 50 Millionen Euro aufzustocken, nachdrücklich zu begrüßen, weil sich auf diese Weise zusätzlicher kommunaler Handlungsspielraum in einem zentralen Bereich der Kinder- und Jugendpolitik ergibt.


Rainer Lensing
Vorsitzender