Anfrage Nr. 1042/2019:
Anfrage der CDU-Fraktion zum Vergabeverfahren Schulsozialarbeit

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zum Vergabeverfahren Schulsozialarbeit

Das Rechnungsprüfungsamt hatte mit dem Schlussbericht zum Haushaltsjahr 2017 bemängelt, dass die LHH das Vergabeverfahren bei der Anbieterauswahl im Rahmen der Schulsozialarbeit nicht eingehalten habe. Unter anderem habe der entsprechende Fachbereich versäumt, mindestens drei geeignete Anbieter zur Angebotsabgabe aufzufordern. Stattdessen habe man jeweils nur einen Anbieter zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie rechtfertigt die Verwaltung diese Abweichung vom geltenden Vergaberecht?
2. Erachtet die Verwaltung das geltende Vergaberecht (NTVergG) als nicht bindend, wenn dessen Anwendung seitens des entsprechenden Fachbereichs als „nicht praktikabel" und als „zu zeitaufwändig" angesehen wird?
3. Wird die Verwaltung bei zukünftigen Ausschreibungen an dieser Vorgehensweise festhalten? Wenn ja, wie rechtfertigt sie diese Entscheidung? Wenn nein, wie sieht das zukünftige Vorgehen aus?

Jens Seidel
Vorsitzender