Drucksache Nr. 1037/2019:
Beschluss über den Jahresabschluss 2018

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
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1037/2019
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Beschluss über den Jahresabschluss 2018

Antrag,

1. Der Jahresabschluss der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß § 129 Abs.1 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) beschlossen.
2. Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von 15.137.037,01 wird
a. in der Bilanz des Jahres 2019 mit einem Betrag in Höhe von – 15.129.701,91 € (Kernhaushalt ohne Stiftungen) unter der Bilanzposition 1.3.1 – Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet,
b. in Höhe des ordentlichen Jahresergebnisses der Stiftungen von saldiert 7.335,10 € unter der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklagen verwendet:
i. ein Betrag in Höhe von 41.002,89 € wird zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Stiftungen zugeführt,
ii. ein Betrag in Höhe von 32.416,87 € zur Inflationsrücklage zugeführt,
iii. aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Stiftungen wird ein Betrag in Höhe von 11.861,25 € entnommen,
iv. als Jahresfehlbetrag der Stiftungen wird ein Betrag in Höhe von 68.693,61 € vorgetragen.
3. Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von 15.058.795,14 € wird
a. in der Bilanz des Jahres 2019 mit einem Betrag in Höhe von 15.039.116,96 € (Kernhaushalt ohne Stiftungen) unter der Bilanzposition 1.3.1– Fehlbeträge aus Vorjahren verrechnet.
b. in Höhe des außerordentlichen Jahresergebnisses der Stiftungen von 19.678,18 € unter der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklage
i. ein Betrag in Höhe von 19.678,18 € wird zur Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses der Stiftungen zugeführt,
ii. mit einem Betrag von 11.758,73 € zur Deckung der Jahresfehlbeträge auch aus Vorjahren der Stiftungen verwendet.
4. Aus den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Stiftungen wird ein Betrag in Höhe von 9.383,13 € entnommen und der Inflationsrücklage der Stiftungen (beides in der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklagen) zugeführt.
5. Aus den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses der Stiftungen wird ein Betrag in Höhe von 2.000,00 € entnommen und der Inflationsrücklage der Stiftungen (beides in der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklagen) zugeführt.
6. Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf die Drucksache sowie den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages
Der Oberbürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 gemäß § 129 Abs.1 NKomVG am 05. April 2019 / Korrektur 09.09.2019 festgestellt.

Der Jahresabschluss 2018 des Nettoregiebetriebes "Städtische Alten- und Pflegezentren" wurde durch den Oberbürgermeister am 30.04.2019 festgestellt. Der Jahresabschluss 2018 des Nettoregiebetriebes "Städtische Alten- und Pflegezentren" ist gem. § 4 Satz 2 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen (KomEinrVO) als gesonderter Teil des Jahresabschlusses der Landeshauptstadt Hannover anzusehen.

Gemäß den Bestimmungen des § 24 GemHKVO (Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung) ist bei den Beschlüssen zur Ergebnisverwendung nach dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis zu unterscheiden. Dabei ist das Ergebnis der Stiftungen, welches Bestandteil des Jahresergebnisses der Landeshauptstadt Hannover ist, gesondert zu berücksichtigen.
Das Ergebnis 2018 (in Klammern die entsprechende Beschlussnummer) stellt sich somit wie folgt dar:


insgesamt
davon Stiftungen
Kernhaushalt
Ordentliches Ergebnis
-15.137.037,01 €
(Ziffer 2)
-7.335,10 € (Ziffer 2 b)
-15.129.701,91 € (Ziffer 2 a)
Außerordentliches Ergebnis
15.058.795,14 €
(Ziffer 3)
19.678,18 € (Ziffer 3 b)
15.039.116,96 € (Ziffer 3 a)
Saldo
- 78.241,87 €
12.323,08 €
- 90.584,95 €
Somit wird unter Berücksichtigung aller Buchungen gemäß den Ziffern 2-3 in der Bilanz 2019 unter der Bilanzposition 1.3.1– Fehlbeträge aus Vorjahren – ein Betrag in Höhe von 57.354.464,66 € (Vorjahr 57.263.879,71 €) als Vorbelastung für zukünftige Haushaltsjahre ausgewiesen.

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 (Anlage 1) sowie den Jahresabschluss des Nettoregiebetriebes Städtische Alten- und Pflegezentren (Anlage 2) entsprechend § 155 Abs.1 Nr.1 NKomVG i.V.m. § 156 Abs.1 NKomVG dahingehend geprüft, dass

o der Haushaltsplan eingehalten wurde,
o die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bei der Erstellung des
Jahresabschlusses und der Bilanz beachtet wurden,
o der Jahresabschluss vollständig erstellt wurde und die tatsächliche Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage wiedergibt,
o die Gesetze und Vorschriften unter Beachtung der Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit eingehalten wurden.

Zu den einzelnen Prüfungsergebnissen wird auf die Ausführungen im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 3 – wurde bereits in gebundener Form gesondert übersandt -) hingewiesen.
Der Schlussbericht enthält Prüfungsbemerkungen (B/ST) zu denen eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters erwartet wird. Die Stellungnahme des Oberbürgermeisters ist als Anlage 4 beigefügt.

Zur konkreten Aufteilung der Ergebnisverwendung bezogen auf die einzelnen, unselbstständigen Stiftungen wird auf Anlage 5 hingewiesen.

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht auf Seite 16 dem Rat empfohlen, dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.

Der Jahresabschluss 2018 ohne Forderungsübersicht wird mit dem um die Stellungnahme des Oberbürgermeisters ergänzten Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes nach §§ 129 Abs.2 und 156 Abs.4 NKomVG an sieben Tagen öffentlich ausgelegt, nachdem der Beschluss des Rates über die Jahresrechnung und die Entlastung dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport mitgeteilt und öffentlich bekanntgemacht worden ist.
20.11 
Hannover / 21.10.2019