Drucksache Nr. 1032/2014 E1:
Bebauungsplan Nr. 1807 - "Körnerplatz"
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Nord
  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1032/2014 E1
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1807 - "Körnerplatz"
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Information über den Beschluss des Stadtbezirksrates Mitte zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 23.06.2014 (Änderungsantrag Nr. 15-1465/2014)

Der Stadtbezirksrat Mitte hat im Rahmen der Entscheidung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in seiner Sitzung am 23. Juni 2014 die Punkte 1. und 2. der DS-Nr. 1032/2014 mit folgender Ergänzung beschlossen:

"1. Die Carsharing-Stellplätze bleiben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zumindest in der bisherigen Anzahl erhalten. Ansonsten müssen diese in unmittelbarer Nähe Alternativstandorte bekommen, notfalls im öffentlichen Straßenraum.

2. Als allgemeine Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes wird die Schaffung von Baurecht für eine gemischte Bebauung mit Wohnen, Einzelhandel und einer Kita vorgesehen.

3. bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wird sichergestellt, dass 1/4 der geplanten Wohneinheiten als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden. Nach Möglichkeit soll Studierendenwohnen angesiedelt werden."





Hierzu führt die Verwaltung aus:

Die vom Stadtbezirksrat Mitte gewünschten planerischen Ergänzungen (Punkte 1. bis 3.) wurden in den textlichen und zeichnerischen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit aufgenommen und diese überarbeitete Fassung (als Anlage 2 und 3 dieser Ergänzungsdrucksache beigefügt) wird die Verwaltung der Öffentlichkeit zusammen mit der Verwaltungsvorlage (Anlage 2 und 3 der Drucksache 1032/2014) durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorstellen.

Kostentabelle

Vorgesehen ist, das städtische Grundstück, auf dem mit diesem Bebauungsplan Baurechte geschaffen wird, zu veräußern. Für die Landeshauptstadt Hannover ist daher mit entsprechenden Einnahmen zu rechnen.

61.11 
Hannover / 09.07.2014