Antrag Nr. 1028/2014:
Antrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur Einführung der dritten Betreuungskraft in allen Krippengruppen in Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1028/2014 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur Einführung der dritten Betreuungskraft in allen Krippengruppen in Hannover

Antrag zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover o. V. i. A. auf, sich bei dem niedersächsischen Ministerpräsidenten, Stephan Weil, für ein Sofortprogramm für dritte Betreuungskräfte in Krippengruppen in Hannover, einzusetzen.
Die Finanzierung soll nach einem Stufenmodell zunächst anteilig und dann vollständig aus Landesmitteln erfolgen. Ab dem 1.08.2014 wird die im Rahmen eines Sofortprogrammes gemäß §16a KiTaG erhöhte Finanzhilfe des Landes auf Antrag der örtlichen Träger auf dritte Betreuungskräfte in Krippengruppen ausgedehnt. Ab 1.1.2015 wird der Einsatz dritter Betreuungskräfte in Krippengruppen auf Antrag der örtlichen Träger zu 100 % finanziert.

Begründung:

Im Anschluss an den erfolgreichen quantitativen Ausbau der Kinderbetreuungsangebote und Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz muss jetzt die Verbesserung der Betreuungsqualität in den Blick genommen werden.

Kinder unter drei Jahren brauchen besondere Aufmerksamkeit. Grundlage der kindlichen Entwicklung ist eine sichere Bindung an Bezugspersonen in ihrem direkten Umfeld. Bereits in frühen Jahren beginnt ihre individuelle Persönlichkeitsentwicklung, ihr Spracherwerb und Sprachverstehen sowie ihre Entwicklung sozialer Kompetenzen und motorischer Fähigkeiten. Aufgrund des erheblichen Versorgungsaufwandes, insbesondere von kleinen Kindern wie beispielsweise beim Wickeln und Füttern, sind unterstützende Maßnahmen sowie ein intensiver Austausch der Erzieherinnen/Erzieher mit den Eltern notwendig.



Deshalb sollen die Einrichtungsträger auf Antrag die Möglichkeit erhalten, bei dem Einsatz einer dritten Kraft in ihren Krippengruppen finanziell entlastet zu werden. Da der geforderte Standard flächendeckend eingeführt werden muss (Stichwort Konnexität) und die Kommunen sowie der Bund wesentliche Teile der Investitionen für den Aufbau der Krippenplätze geleistet haben, ist das Land in der Pflicht, die Kosten der dritten Krippenkraft zu tragen.

Jens Seidel
Vorsitzender