Antrag Nr. 1026/2014:
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0077/2014 N1 (Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand - Grundsatzbeschluss)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1026/2014 (Originalvorlage)
0077/2014 N1 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0077/2014 N1 (Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand - Grundsatzbeschluss)

Antrag zu beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt neu gefasst:
1. dem Sonderprogramm für Straßensanierung (Deckensanierungsprogramm) mit einem Finanzvolumen von 20 Mio. € grundsätzlich, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu den jeweiligen Haushaltsplänen und vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung zuzustimmen.
2. der Mittelfreigabe und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen zuzustimmen.
3. Gleichzeitig wird ein Sonderprogramm für die Instandhaltung und den Ausbau des Radwegenetzes in Hannover, mit einem Finanzvolumen von 8 Mio. €, aufgelegt.
4. Nach Ablauf des Deckensanierungsprogramms (Punkt 1) werden die Ausgaben für die Sanierung und Instandhaltung von Straßen um jährlich 4,75 Mio. € erhöht.

Begründung:

Zu 1., 2., 4.: Die Grunderneuerung von Straßen führt nach der aktuell in Hannover geltenden Straßenausbaubeitragssatzung zu einer erheblichen finanziellen Belastung der anliegenden Grundstückseigentümer. Die Bürgerinnen und Bürger sollen durch das jetzt geplante Sonderprogramm zur Straßenerneuerung für jahrzehntelange Versäumnisse der Stadt in einem noch nie dagewesenen Umfang mit 50 bis 75% an den Kosten beteiligt werden.

Die immer wieder vorgeschobene Behauptung, die Stadt sei zum Erlass der Straßenausbaubeitragssatzung verpflichtet, ist rechtlich nicht haltbar und steht schon gar nicht im Einklang mit dem Kommunalrecht. Vielmehr hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil (OVG Lüneburg, 9. Senat, Beschluss vom 06.06.2001, 9 LA 907/01) deutlich gemacht, dass eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht besteht und dass es den Kommunen vielmehr freisteht, zu entscheiden, die Straßensanierung mittels Steuern oder einer Straßenausbaubeitragssatzung zu finanzieren.

Die CDU-Fraktion hält diese Sondersteuer für sozial ungerecht, da die Straßen durch die Allgemeinheit genutzt werden. Vielmehr vertritt die CDU-Fraktion daher die Ansicht, dass die Grunderneuerung von Straßen auch in Hannover von der Allgemeinheit getragen werden sollte, wie dies bereits in anderen niedersächsischen Städten der Fall ist, weil alle Bürgerinnen und Bürger von einem gut ausgebauten Straßennetz profitieren.

Darüber hinaus ist die Instandhaltung sowie die Sanierung von Straßen eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, die eine Kommune aus ihren allgemeinen Steuermitteln finanzieren sollte. Die Landeshauptstadt erhebt bereits eine Vielzahl von Steuern und Gebühren. Insbesondere die Hauseigentümer sind durch die von Rot-Grün verordnete Erhöhung der Grundsteuer schon genug belastet. Hannover hat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem.

Viele Hauseigentümer nehmen für die Realisierung ihres Eigenheimes große finanzielle Belastungen auf sich, verschulden sich zumeist. Vor allem für Familien ist dies eine besondere Herausforderung. Wenn nun im Rahmen einer Grunderneuerung nun noch mehrere Tausend Euro auf einen Schlag fällig werden, ist dies für viele kaum leistbar.

Ein unabhängiges Gutachten hat durch eine stichprobenartige Untersuchung zudem gezeigt, dass bei den genannten Straßen zumeist eine Deckensanierung völlig ausreichend ist, um auch für die kommenden Jahre einen intakten Zustand zu gewährleisten. Nicht zuletzt ist durch diese Untersuchung der Eindruck entstanden, dass eine Grunderneuerung nur deshalb angestrebt wird, weil die Anliegereigentümer somit bis zu 75% der Kosten der Bauleistungen zu bezahlen haben und die Stadt somit möglichst viele Straßen zum „kleinen Preis“ erneuern kann.

Nach der Umsetzung des Deckensanierungsprogramms sind die jährlichen Ausgaben für die Sanierung und die Instandhaltung von Straßen um 4,75 Mio € zu erhöhen, um die von der Verwaltung eingeräumte Unterdeckung bei der Straßenerhaltung zu beenden. Wenn es nicht gelingt, diese Finanzierungslücke zu schließen, werden künftige Sanierungen immer teurer und ein erneutes Sonderprogramm wird in einigen Jahren unvermeidbar sein.

Zu 3.: Hannover rühmt sich seit Jahren für eine vermeintliche Vorreiterrolle in Sachen Radverkehr. Ein Blick auf andere Städte in Deutschland und Europa zeigt allerdings ein gegenteiliges Bild. Hannover ist zwar nicht rückständig, aber auch nicht Musterschüler. Anstatt langfristig in ein gut ausgebautes Radwegenetz zu investieren, werden in Hannover die Gelder für einzelne Leuchtturmprojekte, wie Radschnellwege und Fahrradstraßen investiert, bunte Broschüren werden aufgelegt und runde Tische einberufen. Gleichzeitig befinden sich viele vorhandene Fahrradwege in einem bescheidenen Zustand, einzelne Straßenabschnitte an wichtigen Verkehrsachsen haben noch nicht einmal einen Fahrradweg.

Hannover muss in Sachen Radverkehr die Schaufensterpolitik beenden und einen Schritt nach vorne gehen, der den Fahrradfahrern in ganz Hannover zugute kommt. Um diesem Ziel einen große Schritt näher zu kommen, ist aus Sicht der CDU-Fraktion eine einmalige Investition von mindestens 8 Mio. € erforderlich.

Jens Seidel
Vorsitzender