Drucksache Nr. 0987/2014 N1 E1:
Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer
  • Eilenriedebeirat

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Sportausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Eilenriedebeirat (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0987/2014 N1 E1
2
 
Ergänzungsdrucksache zur DS 987/2014 N1 mit 2 Anlagen,BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria

Antrag,


1. den Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Mitte Ds. 15-1458/2014 (Anlage 1) abzulehnen sowie

2. den Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Mitte Ds. 15-1459/2014 (Anlage 2) abzulehnen und

der Drucksache 987/2014 N 1 in ihrer ursprünglichen Form zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Alle aufgrund der o.g. Beschlüsse erstellten Sporteinrichtungen stehen grundsätzlich beiden Geschlechtern in gleicher Weise zur Nutzung zur Verfügung. Durch die Neuanlage und das verbesserte Angebot an der Stammestraße verbessert sich die Situation gerade auch für Familien mit jüngeren Kindern.

Kostentabelle

- siehe Ursprungsdrucksache -

Begründung:

Der Stadtbezirksrat Mitte hat in seiner Sitzung am 23.06.2014 über die Ursprungsdrucksache und die Änderungsanträge beraten und der Drucksache 987/2014 N 1 in der durch die beiden oben genannten Änderungsanträge veränderten Fassung zugestimmt. Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsanträgen nicht zu folgen.


Zu den Beschlusspunkten im Einzelnen:


Zu 1. Ds. 15-1458/2014 (Anlage1)

Es ist richtig, dass mit der vorgesehenen Planung der mittig über das Gelände verlaufende Weg entfällt. Den Erhalt dieses Weges hatte auch der Eilenriedebeirat empfohlen. Aus Sicht der Verwaltung ist die Zugänglichkeit zur Eilenriede durch die verbleibenden Wege angemessen gewährleistet. Die künftige Erbbauberechtigte verlangt die Einzäunung des Gesamtgeländes um einen uneingeschränkten und ungestörten Trainingsbetrieb zu gewährleisten. Auch bedürfen die dort gelagerten Sportgeräte und Sportstätten wegen ihrer hochwertigen Ausstattung des besonderen Schutzes.

Die nördliche Wegeverbindung außerhalb des Geländes bleibt erhalten und wird durch die geplante bauliche Veränderung am Eilenriedestadion als Eingangsbereich aufgewertet.

Des Gleichen besteht weiterhin eine Verbindung zur Eilenriede südlich des NLZ-Geländes. Der Kreuzungsbereich zwischen der Clausewitzstraße und der Kleefelder Straße wird mittels einer Ampelschaltung erweitert und bietet mehr Sicherheit insbesondere für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr.

Die Planung des NLZ-Geländes wurde zugunsten des Erhalts von Natur und Landschaft mehrfach angepasst. Dadurch wurde es möglich das Nachwuchsleistungszentrum derart umzugestalten, dass beispielsweise zwei Alleen mit wertvollem Baumbestand erhalten bleiben und der Wald nahezu unberührt bleibt. Die Erbbaurechtsnehmerin ist bei der gesamten bisherigen Projektplanung daran interessiert, einen Eingriff in die Natur möglichst gering zu halten.
Das planende Architekturbüro wurde seitens der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA beauftragt, eine weitere Prüfung bezüglich der Anregungen vom BUND mit Schreiben vom 02.06.2014 durchzuführen, um im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine weitere Optimierung des Gesamtprojekts zu erreichen.


Zu 2. Ds. 15-1459/2014 (Anlage 2)

Im Stadtbezirksrat wurde dem Antrag nur zu Ziff. 1 und 2. zugestimmt, Ziff. 3 wurde abgelehnt.

Mit Ziff. 1 soll die Erbbauberechtigte verpflichtet werden, die Sportflächen am Eilenriedestadion auch gemeinnützigen Dritten und Schulen zur Verfügung zu stellen. Aus Sicht der künftigen Erbbauberechtigten wird dies nicht möglich sein, da es im ganztägigen Trainingsbetrieb bereits einen sehr engen Zeitplan gibt. Bei der Planung für das Gelände mussten die Wünsche der Erbbauberechtigten zur Anzahl der Trainingsplätze deutlich reduziert werden. Dies führt aber auch dazu, dass es keine Reserven gibt, die regelmäßig zur Verfügung gestellt werden könnten.

Hannover 96 unterhält allerdings im Rahmen des Projektes „Hannover 96 macht Schule“ eine sehr lebendige Partnerschaft mit 118 Schulen in der Region und im weiteren Umland. Dabei werden Angebote in den Schulen gemacht, aber zu Trainings soll künftig auch das NLZ einbezogen werden. Selbstverständlich ist die künftige Erbbauberechtigte bereit, bei besonderen Anlässen und im Einzelfall auch mit einem Verein oder einer Schule zu kooperieren, eine vertragliche Verpflichtung wird aber abgelehnt und erscheint auch aus Sicht der Verwaltung angesichts der beschränkten räumlichen Möglichkeiten nicht als sinnvoll. Darüber hinaus stehen im Stadtbezirk Mitte auch andere Sportflächen zur Nutzung durch gemeinnützige Dritte und Schulen zur Verfügung.

Mit Ziff.2 soll der Erbbaurechtsvertrag unter die auflösende Bedingung gestellt werden, dass er nur so lange Gültigkeit haben soll, wie der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. die Mehrheit an der Hannover 96 GmbH Co KGaA (der künftigen Erbbauberechtigten) hält. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Antrag abzulehnen: zunächst hat der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. bereits heute nur ca. 15 % der Anteile an der KG. Weiterhin ist eine derartige Zielsetzung im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages nur schwer umzusetzen. Eine auflösende Bedingung ist nicht möglich, denkbar wäre die Vereinbarung eines Heimfallgrundes. Für den Heimfall müsste dann aber auch eine Entschädigung für die von der Erbbauberechtigten eingebrachten Investitionen vereinbart werden: wie sich aus der Projektbeschreibung ergibt, sind hier Investitionen zwischen 15 und 20 Mio € geplant, d.h. damit wäre auch eine erhebliche Belastung der Landeshauptstadt verbunden.

Unabhängig davon, dass die künftige Erbbauberechtigte eine solche Regelung ablehnt, sind aus Sicht der Verwaltung die Ziele der Landeshauptstadt im Rahmen des vorgeschlagenen Erbbaurechtsvertrages ausreichend gesichert. Die Grundstücke am Eilenriedestadion werden der künftigen Erbbauberechtigten überlassen, um dort ein Nachwuchsleistungszentrum zu errichten und zu betreiben. Die systematische Nachwuchsförderung wird von allen Seiten begrüßt. Eine abweichende, professionelle oder kommerzielle Nutzung der Anlagen ist ohne Vertragsänderung und Zustimmung der Landeshauptstadt nicht möglich. Es ist dafür unerheblich, in welcher Rechtsform die künftige Erbbauberechtigte tätig ist. Der Vergleich mit anderen Bundesligastädten zeigt, dass die Organisationsformen vielfältig sind, die Nachwuchsförderung kann sowohl den Vereinen wie auch den Profibereichen zugeordnet sein. Hinzu kommt, dass sich die Organisationsformen im Deutschen Fußball in den letzten Jahren erheblich verändert haben und auch künftig Änderungen anstehen. Aus Sicht der Verwaltung sollte ein langfristig angelegtes Grundstücksgeschäft mit weitreichenden Investitionen von derartigen, häufig anderen Zielsetzungen und Fragestellungen verpflichteten Änderungen unbeeinflusst bleiben.

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Hannover / 30.06.2014