Drucksache Nr. 0985/2013:
Erweiterung der eingruppigen Kindertagesstätte im Nikolaistift in Trägerschaft der Deutschen Roten Kreuz ( DRK )-Kinder u. Jugendhilfe Hannover gGmbH um eine weitere Krippengruppe

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0985/2013
0
 

Erweiterung der eingruppigen Kindertagesstätte im Nikolaistift in Trägerschaft der Deutschen Roten Kreuz ( DRK )-Kinder u. Jugendhilfe Hannover gGmbH um eine weitere Krippengruppe

Antrag,

zu beschließen,

- der Erweiterung der eingruppigen Kindertagesstätte im Nikolaistift, Bürgerstr. 8, 30161 Hannover ( 1 Krippengruppe für 15 Kinder von 1-3 Jahren) um eine weitere Krippengruppe mit 15 Plätzen in Ganztagsbetreuung zuzustimmen und

- dem Träger ab dem 1.10.2013 bzw. frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien des Betriebskostenersatzes ( BKE ) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I36501.901.1
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 15.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -15.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 83.111,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -83.111,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -83.111,00 €
Bei den Zuwendungen für Investitionstätigkeit in Höhe von 15.000,00 € handelt es sich um Mittel für Ausstattungsgegenstände.
Darüber hinaus wurden bei der Landesschulbehörde und der Region Hannover Anträge auf investive Förderung gestellt.
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages


Die DRK-Kinder-u. Jugendhilfe Hannover gGmbH betreibt seit dem 1.7.2009 eine derzeit eingruppige Kindertagesstätte in der Seniorenwohnanlage des St. Nikolaistiftes in der List. Durch freiwerdende Räumlichkeiten soll diese nun um eine zweite Krippengruppe erweitert werden. Dieses Angebot trägt zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz bei. Entsprechend den Erfordernissen werden die notwendigen Um-und Einbauten unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit seitens des Nikolaistiftes vorgenommen. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachbereichen und dem Vermieter. Die gesamte Abwicklung der Baumaßnahme wird über das Nikolaistift geregelt und als Mietobjekt an die LHH abgegeben. Entsprechende Fördergelder ( RAT ) wurden beantragt.

Der Stadt entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel
i.H.v. 15.000 €, keine Investitionskosten.

Die Aufwendungen für die zusätzliche Gruppe in Höhe von 83.111,00 € stehen unter dem Produkt 36501 "Kindertagesbetreuung" zur Verfügung.
Aufgrund des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren stellt die geplante Maßnahme eine wichtige Ergänzung des bestehenden Kindertagesstättenangebots im Stadtbezirk Vahrenwald-List dar. Die beschriebene Erweiterung des bestehenden Angebots an diesem Standort ist auch für den benachbarten Stadtbezirk Mitte von Interesse.
Der Träger strebt die Inbetriebnahme der Krippengruppe zum 1.10.2013 an.
Mit den zusätzlichen Krippenplätzen soll das städtische Ausbauprogramm zum Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz erfüllt werden. Alle Plätze sollen dazu beitragen,


Eltern die Vereinbarung von Familie und Beruf zu erleichtern.

Das Nds. Kultusministerium - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege - wurde bei der Planung bereits eingebunden und hat die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.41 Jaskula
Hannover / 24.04.2013