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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtHannoversches Stabilitätspaket in der Corona-Krise - Maßnahmen zur Sicherung
und zum Neustart kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Infrastruktur
Antrag,
das Hannoversche Stabilitätspaket in der Corona-Krise – Maßnahmen zur Sicherung und Neustart kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Infrastruktur zugunsten von Sportvereinen, Kultureinrichtungen und –schaffenden, gastronomischen und anderen Gewerbetreibenden, der Arbeit von Trägern der Jugendhilfe, der Wohlfahrtspflege und der Hilfsorganisationen (siehe Anlage 1) aus vorhandenen Haushaltsansätzen zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Hannoversche Stabilitätspaket in der Corona-Krise - Maßnahmen zur Sicherung und Neustart kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Infrastruktur richtet sich unabhängig vom Geschlecht direkt an Einzelpersonen sowie an Einrichtungen, Institutionen und Gewerbetreibende, deren Zielgruppe die Menschen dieser Stadtgesellschaft in all ihren Ausprägungen sind.
Kostentabelle
Die finanziellen Belastungen setzen sich aus Mindererträgen und Aufwendungen in Höhe von rund 3 Mio zusammen. Die Aufwendungen werden aus vorhandenen Haushaltsansätzen getragen.
Begründung des Antrages
Als Auswirkung der Corona-Krise ist das öffentliche Leben in Hannover – und mit ihm vielfältige alltägliche Beschäftigungen und Betätigungsmöglichkeiten – in weiten Teilen eingeschränkt worden oder gänzlich zum Erliegen gekommen. Vorübergehend erleiden deswegen eine Vielzahl von betroffenen Institutionen deutliche Umsatz- oder Einkommenseinbußen, die zum Teil existenzbedrohliche Lagen hervorrufen. Nach der Phase von Akuthilfen geht es nun darum, einen Beitrag zur Stabilisierung und Re-Vitalisierung der kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur in Hannover zu leisten. Um einen nachhaltigen Effekt zur Sicherung bestehender Strukturen zu erzielen und den schrittweisen Neustart des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens in der Stadt zu flankieren, sollen zusätzlich weitere Maßnahmen, wie in der Anlage 1 beschrieben, umgesetzt werden.
Dez. II
Hannover / 08.05.2020