Drucksache Nr. 0970/2019:
Sanierung der Waterloosäule

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0970/2019
3
 

Sanierung der Waterloosäule

Antrag,


der Sanierung der Waterloosäule mit einem Kostenaufwand in Höhe von bis zu 825.000 €, dem Baubeginn und der Mittelfreigabe

zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden von dieser Drucksache nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 0
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 28104
Erinnerungsarbeit
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 825.000,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -825.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -825.000,00 €

Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind in der baulichen Unterhaltung insgesamt 600.000 € für diese Maßnahme etatisiert. Die Differenz wird im Folgehaushalt innerhalb des Gesamtbudgets der baulichen Unterhaltung im Fremdbestand berücksichtigt werden.


Begründung des Antrages


Zur Begründung wird auf die als Anlage 1 beigefügte Maßnahmebeschreibung und die als Anlage 2 beigefügte Kostenermittlung verwiesen.

Die Waterloosäule ist ein das Stadtbild prägendes Baudenkmal. Die Stadt ist als Eigentümerin zur Erhaltung verpflichtet.

Auf Anfrage besteht die Möglichkeit in Kleingruppen die Waterloosäule zu besichtigen. Diese Besichtigungen erfreuen sich großer Beliebtheit und werden nach Möglichkeit auch während der Sanierungsarbeiten fortgesetzt.

Aktuell ist eine akute Gefahr für Leib und Leben von Passanten noch nicht gegeben. Die Maßnahme ist aber nach den letzten Untersuchungsergebnissen nicht länger zurückzustellen, auch um einen weiteren Kostenanstieg durch Fortschritt der Schäden zu vermeiden.

Zur Ermittlung der Schadenslage wurden Fassadenbefahrungen durchgeführt. Dabei sind erhebliche Schäden an allen Bauteilen der Waterloosäule festgestellt worden. Betroffen sind hiervon insbesondere die Sandsteinbauteile, die den größten Anteil des Bauwerks darstellen.

Aufgrund der Höhe und der besonderen Abmessungen des Baudenkmals waren tieferliegende Schäden, die Konstruktion der Aussichtsplattform und die Zugverankerung der Viktoriafigur für nähere Untersuchungen nicht erreichbar. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde entschieden, auf die für eine genaue Untersuchung notwendige Gerüststellung und Bauteilöffnung zur Ermittlung der Schäden zu verzichten. Bei den zu erwartenden Aufwendungen i.H.v. 825.000,00 € handelt es sich deshalb um eine Kostenschätzung. Sollten weitere Schäden festgestellt werden, sind diese aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ohnehin zwingend im Rahmen der Sanierung zu beheben.


Zeitplan:
Eine Fertigstellung der Maßnahme ist für Ende 2020 geplant.
41.0 / 19.21
Hannover / 29.03.2019