Drucksache Nr. 0963/2004:
Bebauungsplan Nr. 676, 1. Änderung - Eingang Limmerstraße -
Aufstellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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0963/2004
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 676, 1. Änderung - Eingang Limmerstraße -
Aufstellungsbeschluss

Antrag,

die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 676, 1. Änderung - Eingang Limmerstraße - zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Zur Qualität von Wohngebieten zählt u.a. auch die Versorgung mit Gütern und Dienst-
leistungen, die in Geschäften, Praxen und Büros angeboten werden. Einzelläden, Laden-
gruppen und Marktplätze dienen als Kommunikationspunkte, an denen nachbarschaftliche Kontakte geknüpft und erhalten werden. Die Aufgaben der örtlichen Versorgung werden je nach Lage und Einzugsbereich von Nachbarschaftsläden und zentralen Einkaufsschwer-
punkten (Marktbereichen) wahrgenommen. Diese Planung dient der Stärkung des Stand-
ortes Limmerstraße und damit auch der Sicherung der wohnungsnahen Versorgungsstruk-
tur.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Limmerstraße ist im Flächennutzungsplan als Marktbereich dargestellt und ist für die Infrastruktur Lindens von großer Bedeutung. Viele kleine, mittelgroße und größere Läden im Erdgeschoss säumen diese Straße und prägen das Stadtbild.
Am Eingang dieser Straße (Limmerstraße 4-4d) liegt heute auf der nordöstlichen Seite ein stark untergenutztes Grundstück mit einem leer stehenden vom Vandalismus gezeichneten Lebensmittelmarkt. Seit längerer Zeit wird der Bau eines neuen Marktes sowie darüber lie-
gender Wohnungen geplant. In diesem Rahmen wurde bereits im Jahr 2000/2001 der Be-
bauungsplan 676 - Elisen Carree - aufgestellt, der hier allgemeines Wohngebiet festsetzt.
Die weitergeführten Planungen und Verhandlungen mit Betreibern führten dazu, dass die nachgefragten Flächenansprüche der Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe anstiegen und nun eine Größenordnung erreichen, die über die in allgemeinen Wohngebieten mögliche Verkaufsflächengröße hinausgehen.
Die vorgelegten Planungen sehen eine ansprechend gestaltetes Wohn und Geschäftshaus am Eingang der Limmerstraße vor. Neben einem Lebensmittelmarkt von ca. 1400 m² Ver-
kaufsfläche und darüber liegenden Wohnungen ist außerhalb dieser Bebauungsplanän-
derung auch eine Parkpalette geplant, die in einem späteren Bauabschnitt zu einem Park-
haus erweitert werden kann ( siehe Anlage 3).
Es ist städtebaulich sinnvoll, hier einen Lebensmittelmarkt anzusiedeln. Es handelt sich um einen integrierten Standort, der von einem besonders dicht besiedelten Bereich umge-
ben ist. Darüber hinaus liegt er in einem Marktbereich. Der neue Lebensmittelmarkt wird den Geschäftsstandort "Limmerstraße" stärken.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll die Art der baulichen Nutzung so geändert werden, dass ein großflächiger Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb zulässig ist.
Die Bebauungsplanänderung soll durchgeführt werden, damit das o. g. Projekt zeit-
nah realisiert werden kann. Die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger soll parallel zu diesm Beratungsverfahren erfolgen. Es ist beabsichtigt, für das Wohn- und Geschäftshaus eine frühzeitige Baugenehmigung nach § 33 (2) Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen, wenn während der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerschaft keine Anregungen eingehen.
 61.12
Hannover / 29.04.2004