Drucksache Nr. 0962/2015:
Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte Freytagstraße

Inhalt der Drucksache:

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0962/2015
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Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte Freytagstraße

Antrag,

zu beschließen,

- eine Kindergartengruppe der Kindertagesstätte Freytagstraße 14, 30169 Hannover mit 25 Plätzen (Ganztagsbetreuung) in eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration mit 20 Plätzen umzustrukturieren und

- der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.(AWO) ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab 01.08.2015, laufende Beihilfen für eine Einzelintegration
auf Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" - zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote in den Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Die 6-gruppige Kindertagesstätte Freytagstraße verfügt über eine integrative Krippengruppe, drei Kindergarten- und zwei Hortgruppen. Jede Kindergartengruppe umfasst 25 Betreuungsplätze in Ganztagsbetreuung. Ein Kind aus der integrativen Krippengruppe benötigt nun zu Beginn des neuen Kitajahres ab dem 01.08.2015 einen Kindergartenplatz, weil es das 3. Lebensjahr vollendet hat.
Das Kind ist erst im August 2014 in diese Einrichtung gekommen und hat nur langsam Vertrauen in die pädagogischen Fachkräfte entwickelt und sich eingelebt. Um es weiterhin in der vertrauten Umgebung betreuen und fördern zu können, hat der Träger die Durchführung einer Einzelintegration in einer der Kindergartengruppen beantragt. Sowohl Eltern als auch das Kita-Team befürworten die weitere Betreuung des Kindes in der Einrichtung, pädagogische Gründe sprechen ebenfalls dafür.
Neben anderen Rahmenbedingungen wie die Beschäftigung einer heilpädagogischen Fachkraft mit einem Stundenkontingent von 10 Stunden für die Einzelintegration, ist für deren Dauer die Kindergartengruppe auf 20 Plätze abzusenken.
Eine Ergänzung der Betriebserlaubnis wird vom Träger beim Nds. Kultusministerium - Referat Kindertagesstätten - beantragt werden.
51.42 Jaskula
Hannover / 28.04.2015