Anfrage Nr. 0953/2018:
Anfrage der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch gewerbeartige Vermietung oder Leerstand

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch gewerbeartige Vermietung oder Leerstand

Internetportale wie airbnb, booking.com, Deutsche Messezimmervermittlung (DMZV) und andere ermöglichen Wohnungsbesitzern, ihre Räume auf einfachem Weg Messebesuchern, Geschäftsreisenden oder Touristen anzubieten – privat und gelegentlich oder auch gewerblich und regelmäßig. Auch die Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG), an der die Landeshauptstadt Hannover beteiligt ist, vermittelt temporäre private und gewerbliche Unterkünfte - u.a. über die Webseite hannover.de, die gemeinsam von der Landeshauptstadt und der Region Hannover betrieben wird.

Privatunterkünfte stellen nicht nur für privat übernachtende Gäste häufig eine attraktive Alternative zu Hotels dar, sondern auch für beruflich übernachtende Gäste, etwa zu Messezeiten.

Bei dauerhafter Vorhaltung von privaten Räumen zum Zweck häufiger und längerer Vermietungen geht regulärer (Dauer-)Wohnraum verloren. Dieser ist jedoch in Hannover angesichts der Wohnraumknappheit ein dringend benötigtes Gut mit besonderem Schutzbedarf gegenüber einer dauerhaften Zweckentfremdung durch Modelle gewerbeartiger Temporär-Vermietung.

Zudem ist im Stadtbild trotz akutem Wohnraumbedarf längerfristiger Leerstand von Wohnraum festzustellen.

Ein von der ehemaligen Landesregierung geplantes Gesetz gegen Wohnraum-Zweckentfremdung in Niedersachsen kam im Landtag nicht mehr zur Verabschiedung wegen der vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode im Herbst 2017.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Gibt es für den Bereich der Landeshauptstadt Hannover Statistiken zu Wohnraum-Leerstand und zu gewerblicher bzw. gewerbeartiger Wohnraum-Vermietung? Wenn Ja: Bitte die Daten für die Entwicklung der letzten 10 Jahre darstellen. Wenn Nein: Warum nicht?

2. In welchem Umfang ist das temporäre gewerbliche bzw. gewerbeartige Vermieten von Wohnraum rechtlich zulässig und ggf. auch sinnvoll und ab welchem Umfang ist von Missbrauch und Zweckentfremdung von Wohnraum auszugehen und wie kann dieser ggf. unterbunden werden?

3. Inwieweit hält die Landeshauptstadt Hannover ein Gesetz oder eine Verordnung gegen Wohnraum-Zweckentfremdung für sinnvoll und wie wird sie sich ggf. bei der aktuellen Landesregierung dafür einsetzen?


Brigitte Falke
stellv. Vorsitzende