Drucksache Nr. 0946/2018:
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der IGS Roderbruch (Primarbereich) nach dem Konzept der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0946/2018
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der IGS Roderbruch (Primarbereich) nach dem Konzept der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

zu beschließen, an der bereits im Ganztag tätigen IGS Roderbruch/Primarbereich den Ganztagsschulbetrieb gemäß dem städtischen Rahmenkonzept (Drucksache Nr. 2177/2009) zum 01.02.2019 einzuführen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mädchen und Jungen können das Angebot einer Ganztagsschule gleichermaßen nutzen. Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit bedeuten.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.21102.901
Grundschulen, Sonstige Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 45.300,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -45.300,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 24304
Produkt 21102
Schulformübergreifende Programme und Projekte
Grundschulen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 30.820,00 €
Abschreibungen 4.522,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 680,00 €
Transferaufwendungen 528.738,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -564.760,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -564.760,00 €


Zu den Kosten:

Teilfinanzhaushalt 40

Der Primarbereich der IGS Roderbruch befindet sich bereits seit vielen Jahren im Ganztag und verfügt demnach über Ganztagsflächen wie Mensa und Freizeitbereich. Um die Qualität des Ganztags im Primarbereich IGS Roderbruch zu erhöhen und nicht zuletzt aufgrund der höheren Teilnahmezahlen der Kinder am Ganztag ab 01.02.2019 sollen die Flächen des Hortes Rotekreuzstraße im Schulgebäude für den Ganztagsbetrieb genutzt werden.

Im Finanzhaushalt entstehen im Haushaltsjahr 2019 demnach einmalige Auszahlungen in Höhe von 45.300,00 € für die Einrichtung des Ganztagsbereichs, insbesondere für die Büroeinrichtung des Kooperationspartners, für die Ausstattung von Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten und zur Möblierung der freiwerdenden Hortflächen.

Teilergebnishaushalt 40

Unter Sach- und Dienstleistungen setzen sich die jährlichen Aufwendungen in Höhe von 30.820,00 € (Produkte 24304/21102) wie folgt zusammen:
  • Ganztagszuschlag 1.040,00 €
(2,50 € pauschal für jedes Kind)
  • einmaliger Einrichtungsaufwand 26.180,00 €
(Drucksache Nr. 0639/2015)
  • Aufwendungen für Umzug, Transporte 2.000,00 €
  • Pauschalbetrag Reinigungseigenbedarf 1.000,00 €
  • Pauschalbetrag Telefonkosten 600,00 €

Die unter Transferaufwendungen ausgewiesenen Mittel in Höhe von 528.738,00 € (Produkt
24304) errechnen sich auf der Grundlage der Drucksachen Nr. 2177/2009, Nr. 2120/2013 und Nr. 0444/2015. Die mit außerschulischen Partnern zu entwickelnden Ganztagsangebote werden dabei aus städtischen Mitteln finanziert. Die Zuwendungshöhe ändert sich je nach Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.

Die Höhe der Transferaufwendungen setzt sich wie folgt zusammen:
Als Zuwendung wird seitens der LHH ein Betrag in Höhe von 1.935,00 € pro Jahr und durchschnittlicher Teilnahme der Kinder am Ganztag gewährt.

Für die IGS Roderbruch/Primarbereich rechnet man zum 01.02.2019 mit 279 Teilnahmen im Ganztag. Der Finanzierungsbedarf beträgt demnach für das 2. Schulhalbjahr 2018/19 (Februar bis Juli 2019) 269.932,00 €*.
Ab dem Schuljahr 2019/20 wird mit einer Anzahl von 321 Teilnahmen gerechnet. Demnach ergibt sich auf Grundlage des derzeit gültigen Finanzierungsmodells für die zweite Jahreshälfte August bis Dezember 2019 ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 258.806,00€**.

*1.935,00 € Pauschalbetrag x 279 Teilnahmen = 539.865 € pro Jahr anteilig für 6 Monate 269.932,00 €
**1.935,00 € Pauschalbetrag x 321 Teilnahmen = 621.135 € pro Jahr anteilig für 5 Monate 258.806,00 €

Personalaufwendungen für die Schulhausmeisterdienste entstehen nicht, da durch die Einführung des Arbeitszeitmodells für SchulhausmeisterInnen im Früh- und Spätdienst zum 01.09.2016 eine Arbeitszeit von 6:30-22:30 Uhr abgedeckt wird.

Da der Primarbereich der IGS Roderbruch bereits im Ganztag ist, werden entstehende Mehrarbeiten im Schulsekretariat bereits heute als erhöhter Personalaufwand zur Erhöhung der Arbeitszeiten der Schulverwaltungskräfte berücksichtigt.

Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume in den Schulen führen zukünftig zu höheren Aufwendungen bei Energie und Reinigung, die zurzeit noch nicht näher beziffert werden können.

Begründung des Antrages


Die IGS Roderbruch/Primarbereich hat mit Schreiben vom 12.01.2018 einen Antrag auf Anpassung des Ganztagsschulbetriebes auf Grundlage des städtischen Rahmenkonzeptes gestellt. Dem Antrag hat der Schulvorstand am 26.02.2018 zugestimmt; der Schulelternrat wurde am 26.02.2018 beteiligt.

Zum Schuljahr 1973/74 wurde der heutige Primarbereich als öffentliche Grundschule im Verbund mit der Integrierten Gesamtschule durch das Niedersächsische Kultusministerium genehmigt.

Die IGS Roderbruch organisiert aktuell im Primarbereich einen teilgebundenen Ganztagsbetrieb an drei Tagen (Montag, Mittwoch und Donnerstag), jeweils in der Zeit von 7:30-15:15 Uhr. Darüber hinaus haben die Schülerinnen und Schüler seit dem Schuljahr 2014/15 die Möglichkeit der Teilnahme an einem freiwilligen Nachmittagsangebot am Dienstag.
Im aktuellen Schuljahr besuchen 361 Schülerinnen und Schüler den Primarbereich der IGS Roderbruch.

Im Gebäude der IGS Roderbruch befindet sich das Familienzentrum Rotekreuzstraße mit einer Kindertagesstätte inkl. Hort in städtischer Trägerschaft. Insgesamt 70 Kinder besuchen derzeit den Hort, wovon 60 Kinder Schülerinnen und Schüler der IGS Roderbruch/Primarstufe sind. Der Hort des Familienzentrums Rotekreuzstraße wird zum 31.07.2018 schließen.

Der Ganztagsschulbetrieb des Primarbereichs der IGS Roderbruch wird zum 01.02.2019 nach dem städtischen Rahmenkonzept erweitert. So wird u.a. mit einer Früh- und Spätbetreuung an allen Schultagen eine Betreuung der Kinder im Zeitraum von 7-17 Uhr und damit eine noch individuellere Förderung ermöglicht. Auch stehen jährlich 7 Wochen Ferienbetreuung zur Verfügung. Durch den erweiterten Zeitrahmen und die ganztägige Rhythmisierung ist künftig eine bessere Verzahnung von unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Angeboten möglich.

Nicht zuletzt erhöht sich durch die Erweiterung des Ganztagsangebots nach dem städtischen Rahmenkonzept zum einen die Attraktivität des Schulstandortes IGS Roderbruch, gleichzeitig kann sich die Schule noch besser den Bedarfen einer modernen Familienpolitik anpassen.

Im Vorgriff auf den Ganztagsschulbetrieb ab 01.02.2019 wird von August 2018 bis Januar 2019 für 70 Schülerinnen und Schüler durch den künftigen Ganztagskooperationspartner eine Nachmittagsbetreuung unter Finanzierung von städtischen Zuwendungsmitteln eingerichtet („Feuerwehrtopf“). Die entsprechenden Mittel stehen im Teilhaushalt 40 zur Verfügung.
Die Nachmittagsbetreuung steht den Schülerinnen und Schülern der IGS Roderbruch, die aktuell den Hort im Familienzentrum Rotekreuzstraße besuchen sowie deren Geschwistern offen. Des Weiteren richtet sich das Betreuungsangebot an die Schülerinnen und Schüler der IGS Roderbruch, die aktuell einen Hort im Umfeld der IGS Roderbruch besuchen, in welchen organisatorische Änderungen geplant sind. Für die Herbstferien 2018 wird durch den Kooperationspartner außerdem eine Ferienbetreuung sichergestellt.

Die Zustimmung des Schulvorstandes sowie das ausführliche Ganztagskonzept sind in den Anlagen 1 und 2 beigefügt.

Es wird empfohlen zu beschließen, an der bereits im Ganztag tätigen IGS Roderbruch/Primarbereich den Ganztagsschulbetrieb gemäß dem städtischen Rahmenkonzept (Drucksache Nr. 2177/2009) zum 01.02.2019 einzuführen.
40.12 
Hannover / 16.04.2018