Antrag Nr. 0943/2019:
Antrag der Fraktion Die FRAKTION zur Einführung von Wortprotokollen für zu protokollierende Sitzungen der LHH

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0943/2019 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 04.04.2019: Geschäftsordnungskommission: Vertagt
  • 09.05.2019: Geschäftsordnungskommission: Vertagt
  • 06.06.2019: Geschäftsordnungskommission: Bei 1 Enthaltung abgelehnt.
  • 13.06.2019: Verwaltungsausschuss: 0 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
  • 27.06.2019: Ratsversammlung: Zurückgezogen

Antragsteller(in):

Fraktion Die FRAKTION

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Fraktion Die FRAKTION zur Einführung von Wortprotokollen für zu protokollierende Sitzungen der LHH

Antrag

zu beschließen:

Die Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover wird wie folgt geändert:

§ 22 Protokoll

(1) Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen ist ein Protokoll zu fertigen wird ein Wortprotokoll angefertigt, das nach einer Tonaufzeichnung hergestellt wirderden kann. Dabei handelt es sich um eine wortgetreue Niederschrift der Tonaufzeichnung. Aus ihrm muss ersichtlich sein, wann und wo die Sitzung stattgefunden hat, wer an ihr teilgenommen hat, welche Gegenstände behandelt, welche Beschlüsse gefasst und welche Wahlen vorgenommen worden sind. Die Abstimmungs- und Wahlergebnisse sind festzuhalten. Jedes Ratsmitglied kann verlangen, dass in dem Protokoll festgehalten wird, wie es gestimmt hat; dies gilt nicht bei geheimer Stimmabgabe.

Es kann nicht verlangt werden, dass Redebeiträge aus dem Protokoll gestrichen werden sollen. Ein Zwischenruf, der in die Niederschrift aufgenommen worden ist, wird Bestandteil des Plenarprotokolls, es sei denn, dass er mit Zustimmung des Ratsvorsitzenden und der Beteiligten gestrichen wird.

(2) Jede/r Redner*in erhält die Niederschrift der Sitzung vor ihrer Aufnahme in den Bericht zur Durchsicht und Berichtigung. Der/Die Redner*in ist eine angemessene Frist zur Rückgabe der Niederschrift zu setzen. Gibt der/die Redner*in die Niederschrift nicht fristgemäß zurück, so gilt sie als genehmigt.

Der/Die Redner*in kann keine Berichtigungen verlangen, die den Sinn der Rede ändern. In Zweifelsfällen entscheidet, wenn sich die/der Redner*in und der/die Protokollant*in nicht verständigen, der/die Ratsvorsitzende*r.

Das Protokoll ist von der/dem Ratsvorsitzenden oder dem Ratsvorsitzenden, der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister und der Protokollführerin oder dem Protokollführer zu unterzeichnen. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister bestimmt die Protokollführerin oder den Protokollführer und deren Vertretung. Der Rat beschließt über die Genehmigung des Protokolls. Über die Genehmigung des Protokolls der letzten Ratssitzung vor Ablauf der Wahlperiode beschließt der Verwaltungsausschuss.*

(3) Die Unterlagen die/der Protokollführer*in oder des Protokollführers (Tonaufzeichung) sind bis zur Genehmigung des Protokolls aufzubewahren.

(4) Die Wortprotokolle der öffentlichen Sitzungen werden nach Genehmigung auf der Internetseite des Sitzungsmanagements der Landeshauptstadt Hannover veröffentlicht.

(5) Inhalte und Protokolle von nicht öffentlichen Sitzungen bzw. Sitzungsteilen sind vertraulich zu behandeln.

Nach Beschluss der Änderung der Geschäftsordnung erfolgt die Umstellung auf Wortprotokolle umgehend.

*Absatz von (1) auf (2) geschoben

Begründung


Die derzeitigen Verlaufsprotokolle brauchen dadurch, dass es sich nicht um einfache Niederschriften des tatsächlich gesprochenen Wortes handelt, teilweise unverhältnismäßig lang bis sie den Ratsmitgliedern zur Genehmigung vorliegen. Sind die Protokolle erst beschlussfähig niedergeschrieben, ist den Ratsmitgliedern häufig eine tatsächliche Erinnerung kaum noch möglich.

Außerdem bedeuten die aktuellen Verlaufsprotokolle einen großen Mehraufwand für die Schriftführer*innen, da diese nicht einfach nur zu Protokoll bringen was gesagt wurde, sondern das Gesagte inhaltlich zusammenfassen und neu formulieren müssen. Anstatt den Wortlaut also einfach schriftlich anhand der Audioaufnahmen zu erfassen, wird alles schriftlich neu formuliert und dann den jeweiligen Redner*innen zur Freigabe vorgelegt. Stimmen die Redner*innen der ‘Neufassung’ nicht zu, müssen sie die Änderung des Protokolls beantragen. Dabei wäre anhand der Audioaufnahmen doch eigentlich klar feststellbar, was tatsächlich gesagt wurde. Absurd!

Für interessierte Bürger*innen, die zeitlich bedingt nicht an Sitzungen teilnehmen können, gibt es keine Möglichkeit, tatsächlich in Erfahrung zu bringen, was die von ihnen gewählten Volksvertreter*innen im Rat, in den Ausschüssen oder in den Stadtbezirksräten von sich gegeben haben.

Die Region Hannover führt übrigens in der Regionsversammlung Wortprotokolle, der niedersächsische Landtag sowie der Bundestag nutzen diese Prozedere sogar vollumfänglich.

Das Recht der Bevölkerung auf Transparenz sollte bedeutender sein, als die individuelle Bequemlichkeit der Ratsmitglieder, einmal Gesagtes nachträglich streichen lassen zu können. Volksvertreter*innen sollten sich für jedes ihrer Worte vor den Menschen, die sie vertreten, verantworten können.

Die Politikverdrossenheit in der Bevölkerung ist auch teilweise der Abschottung, wie sie derzeit durch fehlende Möglichkeiten der Teilhabe (kein Streaming, keine Wortprotokolle) erfolgt, geschuldet. Schande!



Julian Klippert
Fraktionsvorsitzender