Die Beläge der Herrenhäuser Straße in dem Abschnitt von Schaumburgstraße bis Bussiliatweg waren in den o.a. Teileinrichtungen abgängig und mussten erneuert werden.
Bei den 1999/2000 durchgeführten Baumaßnahmen wurden der Gehweg und der Radweg auf der nördlichen Straßenseite auf einem verstärkten Unterbau neu hergestellt. Außerdem wurde der an den Radweg angrenzende Baumstreifen verbreitert. Die Schlussrechnung für die Baumaßnahmen ist im Jahr 2001 eingegangen.
Die Baumaßnahmen erfüllen den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von
§ 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.
Für den Straßenausbau ist ein beitragsfähiger Aufwand in Höhe von ca. 80.000,- € entstanden.
Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von
§ 6 Abs. 1 NKAG nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einen Abschnitt oder einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987).
Die Herrenhäuser Straße gehört zu den "Durchgangsstraßen"; die von den Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand betragen 25 % für den Radweg und 55 % für den Gehweg (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 a und c der Straßenausbaubeitragssatzung).
Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.