Informationsdrucksache Nr. 0933/2018:
Umsetzung des Abiturs nach 13 Schuljahren am Gymnasium (G9) -Sachstandsbericht -

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
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0933/2018
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Umsetzung des Abiturs nach 13 Schuljahren am Gymnasium (G9) -Sachstandsbericht -

Das Land Niedersachsen hat zum Sommer 2015 eine Änderung des Niedersächsischen
Schulgesetzes (NSchG) dahingehend beschlossen, dass für die Gymnasien die Rückkehr
zum Abitur nach 9 Schuljahren (G9) erfolgen wird. Die im Schuljahr 2015/16 in den fünften
bis achten Klassen befindlichen Schülerinnen und Schüler werden das Abitur nach
insgesamt 13 Schuljahren ablegen. Die älteren Schülerinnen und Schüler wie bisher nach
12 Jahren.
Dies bedeutet, dass im Schuljahr 2020/21 kein Abitur-Jahrgang die Gymnasien verlässt,
sondern als 13. Klasse an den Schulen verbleibt.

Die Rückkehr zu G9 erfordert eine Erweiterung der räumlichen Kapazitäten aufgrund des zusätzlichen Jahrgangs an den Schulen. Die Verwaltung hat daher nach Erarbeitung eines neuen Standardraumprogramms sowie den ersten konzeptionellen Überlegungen im Zuge der Info-DS 1104/2015 die Ratsgremien über das weitere Vorgehen informiert. Im Anschluss erfolgte eine stadtweite Ist-Erhebung des Gebäudebestandes sowie des notwendigen individuellen Erweiterungsbedarfes aller städtischen Gymnasialstandorte. Auf dieser Basis wurden erste Vorschläge zur Umsetzung der erforderlichen Erweiterungen für jeden Schulstandort zwischen den städtischen Fachbereichen Gebäudemanagement, Schule und Finanzen erarbeitet und als stadtweites Ausbaukonzept mit der Drucksache Nr. 1108/2016 beschlossen.

Seitdem wurde bei allen Projekten weiter geplant und die notwendigen Maßnahmen konkretisiert. Bereits im Rahmen des Schulentwicklungsplanes für das Jahr 2017, Info-DS 1600/2017 N1, wurden zu den einzelnen Standorten die Sachstände veröffentlicht.

Mit diesem Sachstandsbericht gibt die Verwaltung einen Überblick zum gegenwärtigen Stand der Umsetzung.

Als Anlage dieser Drucksache ist ein Bericht zu jedem der inzwischen 17 städtischen Gymnasien beigefügt. Dieser basiert auf der ursprünglichen Konzeptdrucksache und beschreibt kurz die Schule, die beabsichtigten Maßnahmen zur Umsetzung G9 sowie das nach heutigem Kenntnisstand geplante Fertigstellungsdatum.

Eine verbindliche Zusage der Fertigstellungstermine ist aufgrund der Komplexität der baulichen Maßnahmen, bestehender Unwägbarkeiten in der Umsetzung sowie des umfangreichen Vergabeverfahrens nicht seriös zu tätigen. Es handelt sich daher um den jeweiligen Planungsstand, der je nach Verfahrensfortschritt variieren kann. Alle Schulen befinden sich in unterschiedlichen Planungs- und Vergabestadien.

Sollte in einzelnen Projekten keine fristgerechte Fertigstellung zum Schuljahr 2020/21 erfolgen können, wird selbstverständlich die Schaffung von alternativen Zwischenlösungen, zum Beispiel durch mobile Raumeinheiten, sichergestellt. Die Finanzierung der Maßnahmen ist ebenfalls sichergestellt und erfolgt jeweils anteilig aus dem regulären Finanzkorridor und dem Investmemorandum.

Alle Planungen erfolgen in enger Abstimmung innerhalb der Verwaltung mit den zuständigen Architekten und unter laufender Beteiligung der Schulleitungen in den Gymnasien. Ziel ist, eine baulich und schulorganisatorisch optimale Lösung für die Bestandsbauten zu erreichen. Eine sinnvolle Ergänzung durch Erweiterungs- oder Anbauten soll geschaffen werden, ohne vorhandene Flächen wie Sportflächen oder Schulhöfe zu sehr einzuschränken.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit diesem Sachstandsbericht sind keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen verbunden.

Kostentabelle

Die entstehenden finanziellen Auswirkungen für die baulichen Maßnahmen sowie die erforderlichen Ausstattungskosten werden im Rahmen der Drucksachen zu den einzelnen Schulstandorten vorgelegt.

40.11 
Hannover / 13.04.2018