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Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Nord
Antrag,
zu beschließen,
in den folgenden Einrichtungen zum 01.08.2014 die Betreuungszeiten auszuweiten:
- Kindertagesstätte Christuskirche, An der Christuskirche 15, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, eine Kindergartengruppe (25 Kinder) von 3/4-Betreuung auf eine Ganztagsbetreuung.
- Kindertagesstätte "Die Arche", Callinstr. 26 A, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, eine Kindergartengruppe (20 Kinder) von 3/4-Betreuung auf eine Ganztagsbetreuung.
und
laufende Beihilfen auf Basis des Finanzierungsvertrages für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
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0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
25.247,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-25.247,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-25.247,00 € |
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Es entstehen folgende jährliche Kosten nach Finanzierungsart:
Kindertagesstätte Nr. 1 u. 2 : Verbandseigne Finanzierung 25.247,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
In den genannten Einrichtungen werden in den letzten Jahren die Angebote einer 3/4-Betreuung immer weniger nachgefragt.
Die Inanspruchnahme einer 3/4-Betreuung wird oftmals nur als Einstieg in eine Kinderbetreuung gesehen. Sobald sich die Möglichkeit ergibt, wird von den Eltern der Wunsch nach einer längeren Betreuungszeit angefragt und wahrgenommen. Die 3/4-Gruppen unterliegen daher einer verstärkten Fluktuation.
Hierneben ist inzwischen für viele Eltern durch den vorab in Anspruch genommenen Krippenplatz mit Ganztagsbetreuung, die Anschlussbetreuung im Kindergarten mit einer kürzeren Betreuungszeit nur schwer zu regeln. Dies verstärkt den Wunsch nach längeren Betreuungszeiten.
Die genannten Träger haben daher die Ausweitung der Betreuungszeiten für die betroffenen Gruppen beantragt.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.
Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungszeiten sind bereits im Haushaltsplan 2014 eingearbeitet.
Die entsprechenden Betriebserlaubnisse werden von den jeweiligen Trägern beantragt.
51.42
Hannover / 16.04.2014