Drucksache Nr. 0920/2013 N1:
Installation von Solarstromanlagen im Contracting auf den Dächern städtischer Liegenschaften

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0920/2013 N1
2
 
Die Neufassung ist erforderlich, da die Verwaltung auf Basis der ,Diskussion im Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Liegen-,schaften (AWL) den Beschlusstext ändert.

Installation von Solarstromanlagen im Contracting auf den Dächern städtischer Liegenschaften

Antrag,

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Installation von ca. 11 Solarstromanlagen (im Folgenden kurz PV-Anlagen genannt) als Contracting auszuschreiben.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, weitere Ausschreibungen für PV-Anlagen durchzu-
    führen, wenn ein Contracting nach einer durchgeführten Voruntersuchung wirtschaft-
    lich ist.
  3. Die Verwaltung legt den zuständigen Ratsgremien auf Basis der Ausschreibungs-
    ergebnisse eine Beschlussvorlage zu den geplanten PV-Verträgen vor. Dazu gehört eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, dass die Errichtung der Anlagen im Contracting gegenüber der Stromversorgung durch den sonst stattfindenden Stromeinkauf wirt-
    schaftlich (also finanziell günstiger) ist.
Da Contracting ein kreditähnliches Rechtsgeschäft darstellt, bedarf es der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Insofern steht die Installation von den PV-Anlagen durch eine Contracting-Maßnahme unter einem entsprechenden Genehmigungsvorbehalt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden nicht berührt.

Kostentabelle

Die Kostentabelle ist nicht geeignet die finanziellen Auswirkungen darzustellen. Die erwarteten positiven finanziellen Auswirkungen sind der Anlage 2 zu entnehmen.

Begründung des Antrages

Der Rat der LHH hat sich mit seinem Klimaschutzaktionsprogramm (Drucksache 1688/
2008) das Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen der städtischen Liegenschaften bis 2020 um
40 % im Vergleich zu 1990 zu senken. Dies soll zukünftig auch durch den Einsatz von PV-Strom erreicht werden.

Bisher wurden die städtischen Dächer über Gestattungsverträge Investoren zum Bau und Betrieb von PV-Anlagen zur Verfügung gestellt. Der gesamte erzeugte Strom wird dabei ins öffentliche Stromnetz eingespeist.

Die stark abgesenkte Einspeisevergütung für PV-Strom und die Unklarheit der zukünftigen Förderung hat dazu geführt, dass das Interesse an der Anmietung städtischer Dächer völlig zusammengebrochen ist. Daneben haben die neue Regelung im Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG), dass nur noch 90 % des erzeugten PV-Stromes nach EEG vergütet wird sowie der gleichzeitige Anstieg der Strompreise dazu geführt, dass PV-Anlagen dann am wirtschaftlichsten arbeiten, wenn möglichst viel erzeugter Strom selbst verbraucht wird.

Damit dient eine durch die Stadt selber betriebene PV-Anlage der langfristigen Energie-
kostenminderung und diese PV-Anlagen unterstützen das Ziel der Stadt nachhaltig, eine umweltfreundliche und wirtschaftliche Energieversorgung der eigenen Liegenschaften sicherzustellen.

Die Anlagengröße wird so gewählt, dass

- die geeigneten Dachflächen möglichst optimal genutzt werden und
- die optimale Wirtschaftlichkeit insbesondere durch einen möglichst hohen
PV-Eigenstromverbrauch gegeben ist.

Sind beide Zielgrößen nicht gleichzeitig umsetzbar, so wird die Anlagengröße entsprechend der Wirtschaftlichkeit der Anlage entschieden.

Es ist ein Finanzierungscontracting geplant, das sich bereits beim Einbau der Blockheiz-
kraftwerke bewährt hat (siehe Beschlussdrucksache Nr. 0425/2010). Bei der Umsetzung im Contracting sind keine Investitionsmittel aus dem städtischen Haushalt erforderlich, da diese für andere Investitionen benötigt werden, insbesondere für den Ausbau der Ganztags-
schulen sowie Krippen- und Kindergartenausbau und Schulsanierungen.

Die Anlage 1 listet Liegenschaften auf, die für den Einsatz von PV-Anlagen wahrscheinlich geeignet sind. Die Voruntersuchungen aller städtischen Liegenschaften auf ihre Eignung für PV-Anlagen sind aufgrund des großen Umfangs zurzeit noch nicht abgeschlossen. Daher sollte es der Verwaltung ermöglicht werden, einzelne Liegenschaften der Anlage 1 heraus-
zunehmen und weitere Liegenschaften aufzunehmen.

Das Contractingangebot wird als wirtschaftlich definiert, wenn das Contracting günstiger ist als der Bau der PV-Anlagen in Eigenregie. Außerdem muss die Stromerzeugung bei den entstehenden Kosten und erzielbaren Erträgen wirtschaftlich sein.

Baubeschreibung:
Die PV-Module werden mittels geeigneter Unterkonstruktionen so auf dem Dach befestigt, dass die Funktion oder die Lebensdauer des Daches nicht eingeschränkt wird. Es werden nur Dächer belegt, bei denen in den nächsten 15 - 20 Jahren keine Sanierung zu erwarten ist. Die zur Einspeisung ins Hausnetz benötigten Wechselrichter werden nach Möglichkeit auf dem Dach installiert. Die Einspeisung erfolgt an der nächsten Stromverteilung, die ausreichend dimensioniert ist. Im Zählerschrank des Energieversorgungsunternehmens (EVU) wird ein Einspeisezähler installiert.

Stromnutzung:
Der PV-Strom wird zunächst im Gebäude verbraucht und nur die Überschüsse ins Stadt-
werkenetz eingespeist und nach dem EEG vergütet.

Akustik:
Bis auf eine sehr geringfügige Schallemission des Wechselrichters gehen von der Anlage keine Geräusche aus.

Optische Wirkung:
Da sich die meisten Anlagen auf Flachdächern befinden, ist die optische Wirkung meist gering. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich.

Terminplanung:
Die Ausschreibung soll in Losen von drei bis fünf Anlagen erfolgen. Die ersten beiden Lose sollen in 2013 ausgeschrieben und 2013/2014 gebaut werden.

Klimaschutzrelevante Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand:
Der durch PV-Anlagen erzeugte Strom ersetzt den vom Energieversorger gekauften Strom teilweise, der zu einem großen Teil in konventionellen Großkraftwerken mit hohen Ab-
wärmeverlusten erzeugt wird. Es werden ca. 90 % der Primärenergie bzw. der CO2-
Emissionen eingespart. Dabei wird die sogenannte „graue Energie“ berücksichtigt, die für die Herstellung der Anlagen und der Brennstoffbereitstellung bei konventionellen Anlagen sowie für die spätere Entsorgung der PV-Module benötigt wird.
Durch die Maßnahmen, die durch diese Vorlage beschlossen werden sollen, werden ca.
400 t/Jahr CO2 bei der Stromversorgung eingespart.
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Hannover / 10.06.2013