Drucksache Nr. 0913/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion die FRAKTION zum Rahmen für den Ausbau öffentlicher WLAN-Netze
in der Ratssitzung am 26.04.2018, TOP 5.4.

Inhalt der Drucksache:

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0913/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion die FRAKTION zum Rahmen für den Ausbau öffentlicher WLAN-Netze
in der Ratssitzung am 26.04.2018, TOP 5.4.

“Der verwaltungs- und stadtweite WLAN-Ausbau ist für die Landeshauptstadt Hannover ein priorisiertes Thema”, heißt es in der DS 15-3150/2017 S1 als Stellungnahme auf die Anträge diverser Stadtbezirksräte sich beim EU-Förderprogramm “Wifi4EU” zu bewerben. Der fehlende Ausbau von WLAN-Netzen im öffentlichen Raum der LHH steht bereits seit Jahren immer wieder in der Kritik. Grundsätzlich ist die Förderung des Ausbaus öffentlicher WLAN-Netze ein mehrfach und immer wieder erklärtes Ziel der Verwaltung, jedoch fehlt im Gegensatz zum WLAN-Ausbau in städtischen Dienstgebäuden ein selbst auferlegtes Ziel, bis wann öffentliches WLAN für alle verfügbar sein soll.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Das EU-Fördermittelprogramm “Wifi4EU” funktioniert nach dem Windhundprinzip, – Schnelligkeit bei der Bewerbung ist also enorm wichtig –, ist die geplante Kosten-Nutzen-Abschätzung der LHH bis zum 15. Mai fertig, damit die Bewerbung überhaupt vorgenommen werden kann?
2. Wie wird die “Intensivierung des Ausbaus der öffentlichen WLAN-Infrastruktur unter Berücksichtigung organisatorischer, finanzieller und rechtlicher Rahmenbedingungen” genau aussehen bzw. wird es hierzu eine gesonderte DS geben, insbesondere im Zuge der Verhandlungen zum neuen Doppelhaushalt?
3. Bis wann soll ein Konzept zur Unterstützung der Freifunk-Initiativen vorgelegt werden?



Julian Klippert
Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort


Frage 1) Das EU-Fördermittelprogramm „Wifi4EU“ funktioniert nach dem Windhundprinzip, - Schnelligkeit bei der Bewerbung ist also enorm wichtig -, ist die geplante Kosten-Nutzen-Abschätzung der LHH bis zum 15. Mai fertig, damit die Bewerbung überhaupt vorgenommen werden kann?

Eine Kosten-Nutzen-Abschätzung wurde nicht vorgenommen. Die LHH hat sich dafür ausgesprochen, sich für das EU-Förderprogramm „Wifi4EU“ zu bewerben. Die notwendige Registrierung auf dem EU-Portal ist bereits erfolgt. Die LHH wird am 15.05.2018 versuchen, ihre Bewerbung so schnell wie möglich einzureichen.
Frage 2) Wie wird die Intensivierung des Ausbaus der öffentlichen WLAN-Infrastruktur unter Berücksichtigung organisatorischer, finanzieller und rechtlicher Rahmenbedingungen genau aussehen bzw. wird es hierzu eine gesonderte DS geben, insbesondere im Zuge der Verhandlungen zum neuen Doppelhaushalt?

Dies lässt sich abschließend noch nicht beantworten. Die LHH wird kurzfristig einen Beauftragten für digitale Infrastruktur ernennen, dessen Aufgabe es sein wird, den Breitband- und WLAN-Ausbau zu forcieren und koordinieren. Unabhängig davon, sind bereits erste Gespräche mit Akteurinnen und Akteuren zum öffentlichen WLAN-Ausbau durchgeführt worden. Detaillierte konzeptionelle Ausarbeitungen zu Fragestellungen, die z.B. die Konkretisierung des öffentlichen WLAN-Ausbaus beinhalten, sind in der Erstellung.

Frage 3) Bis wann soll ein Konzept zur Unterstützung der Freifunk-Initiativen vorgelegt werden?

Erste Überlegungen zu möglichen Unterstützungsformen der Freifunk-Initiative wurden verwaltungsintern gemacht. Der Zeitrahmen für die konzeptionellen Ausarbeitungen (auch zur Unterstützung von Freifunk-Initiativen) ist aktuell in der Erstellung.