Drucksache Nr. 0906/2021:
Erhöhung der Zügigkeit der Realschule Werner-von-Siemens-Schule

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0906/2021 (Originalvorlage)
0980/2021 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0906/2021
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Erhöhung der Zügigkeit der Realschule Werner-von-Siemens-Schule

Antrag,

zu beschließen,

1. die Zügigkeit der Realschule Werner-von-Siemens-Schule von drei auf vier Züge zu erhöhen,

2. die dafür notwendigen baulichen Erweiterungen zunächst durch die Errichtung einer Modulanlage auf der öffentlichen Grünfläche an der „Celler Straße“ vorzunehmen und

3. die Planungen für eine dauerhafte bauliche Erweiterung am Schulstandort unter Einbeziehung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen am Schulgebäude aufzunehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen nach Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Mit der Erweiterung der Zügigkeit sind aufgrund der notwendigen Maßnahmen Kosten verbunden. Diese werden im Rahmen der Baudrucksachen des Fachbereichs Gebäudemanagement näher beziffert und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Begründung des Antrages

Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) ist die Landeshauptstadt Hannover als Schulträgerin verpflichtet, für den Besuch ihrer Regelschulen auf Grundlage der Nachfrage ein ausreichendes Schulplatzangebot vorzuhalten. Die schulplanerische Entwicklung sowie erforderliche und bereits erfolgte Maßnahmen legt die Verwaltung im jährlich erscheinenden Schulentwicklungsplan dar.

Die Notwendigkeit zur Bereitstellung zusätzlicher Klassen im Sekundarbereich I ergibt sich neben dem allgemein feststellbaren Bevölkerungswachstum der vergangenen Jahre zum einen durch den starken Anstieg der Anzahl von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die hochwachsend seit dem Schuljahr 2013/14 inklusiv an den allgemeinbildenden Schulen unterrichtet und doppelt gezählt werden. Zum anderen trägt die steigende Anzahl von Schulformwechsler*innen zur Verschärfung der Schulplatzproblematik bei, da Schulplätze faktisch doppelt vorgehalten werden müssen.



Um diesem Schulplatzmangel im Sekundarbereich I entgegenzuwirken, wurde die Verwaltung zudem durch den Rat beauftragt, zum Schuljahr 2020/2021 eine mindestens zweizügige Außenstelle an einer bestehenden weiterführenden Schule (Real-, Oberschule oder IGS) für die Jahrgänge 5-10 mit den dafür geeigneten Räumlichkeiten kurzfristig als Schulstandort herzurichten (DS 2910-2019 und 2910-2019 N1).

Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Erhöhung der Zügigkeit an der Realschule Werner-von –Siemens-Schule zur Deckung der bestehenden Bedarfe vorzunehmen. Gleichzeitig wurde bereits die Erhöhung der Zügigkeit an der Oberschule Pestalozzischule beschlossen. Die Prüfung der Erweiterung der IGS Stöcken und der OBS Heisterbergschule laufen derzeit.

Die Werner-von-Siemens-Schule ist eine sehr gut angewählte dreizügige Realschule im Stadtbezirk Vahrenwald-List, an der im Schuljahr 2020/21 insgesamt 521 Schüler*innen (inklusive Doppelzählung von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung) unterrichtet werden. Sie ist zentral im Stadtgebiet gelegen und gut über den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Die Schule bezog 1978 die neuen Gebäude an der Welfenstr. 20 und wurde 1982 um einen Anbau vergrößert. Das Schulgrundstück, Flurstück 164/15, mit einer Größe von ca. 27.800 m² ist ausreichend groß, um die notwendige räumliche Erweiterung aufnehmen zu können.

Die Erhöhung der Zügigkeit bedingt einen höheren Flächenbedarf entsprechend der Umsetzung des Standardraumprogrammes.

Um einen vierten Zug an der Schule abbilden zu können, sind mehrere Ausbauschritte vorgesehen. In einem ersten Schritt soll eine Modulanlage in Holzbauweise errichtet werden, um den notwendigen Raumbedarf von acht allgemeinen Unterrichtsräumen, zwei kleinen Differenzierungsräumen sowie einer Lehrkräftestation nebst Nebenräumen für einen Übergangszeitraum abzubilden. Dies soll auf der öffentlichen Grünfläche an der „Celler Straße“ räumlich abgebildet werden, um zu vermeiden, dass die Anlage der späteren Planung der endgültigen baulichen Erweiterung im Weg steht.

Zur Aufnahme von Schulformwechsler*innen werden zudem zum Beginn des Schuljahres 2021/22 zwei allgemeine Unterrichtsräume in Form von mobilen Raumeinheiten zur Verfügung stehen. Die mobilen Raumeinheiten dienen der kurzfristigen Bedarfsdeckung erforderlicher Schulplätze ab dem Schuljahr 2021/2022 und der zeitlichen Überbrückung bis zur Fertigstellung der Modulanlage, die einen längeren zeitlichen Vorlauf benötigt. Sobald die große Modulanlage in Betrieb genommen wird, entfällt die kleinere Containeranlage.
So kann in den kommenden Jahren durch die kontinuierliche Aufnahme von 5. Klassen und das Hochwachsen der zusätzlich gebildeten Klassen die sukzessive Einrichtung des vierten Zuges erreicht werden.

Im darauffolgenden nächsten Schritt soll die notwendige bauliche Erweiterung auf dem Schulgrundstück unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit finanzieller und personeller Ressourcen erfolgen. Durch die anstehende Prüfung der Sanierung des Bestandsgebäudes wird unter Umständen ein Neubau erforderlich. Mit diesem, aber auch im Zuge einer Sanierung, würde die Schule dann vollständig inklusive des Ganztagsschulangebotes nach dem städtischen Standardraumprogramm ausgebaut.

Bei dieser Entwicklung wird sowohl die Möglichkeit der Umwandlung in eine Integrierte Gesamtschule, als auch eine mögliche Kooperation mit dem im gleichen Stadtbezirk befindlichen Gymnasium Ricarda-Huch-Schule bezüglich einer Oberstufe einbezogen.

Die Verwaltung beantragt daher, den vorliegenden Antragspunkten zuzustimmen.
40.11 
Hannover / 20.04.2021