Drucksache Nr. 0904/2019:
Haushaltskonsolidierungskonzept 2015-2018 HSK IX+ Abbau von Aufgaben im Fachbereich Jugend und Familie- Willkommen Baby

Informationen:

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0904/2019 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Schul- und Bildungsausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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0904/2019
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Haushaltskonsolidierungskonzept 2015-2018 HSK IX+ Abbau von Aufgaben im Fachbereich Jugend und Familie- Willkommen Baby

Antrag, zu beschließen:

Die Vollzeitstelle 51P/Elternbildung mit dem Stellenwert S17 TVöD zum 1.8.2021 zu streichen.
In Verbindung damit die Maßnahme „Willkommen Baby“ in der derzeitigen Form zum 31.12.2020 zu beenden und somit die entsprechenden Zuwendungen in Höhe von insgesamt 73.200 € an die Träger
- AWO Region Hannover e.V., Familienbildung
- DRK-Landesverband Niedersachsen e.V., Familienbildungsstätte
- Evangelische Familien-Bildungsstätte Hannover e.V.
- Katholische Familienbildungsstätte Hannover
zum 31.12.2020 einzustellen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Hausbesuche erfolgen auf Wunsch der Familien. Der Willkommensbesuch bzw. die Beratung wird geschlechter- und kultursensibel durchgeführt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36301
Verwaltung, der Jugendhilfe
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen -96.887,00 €
Sach- und Dienstleistungen -26.800,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen -73.200,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 196.887,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 196.887,00 €
Die Personalaufwendungen umfassen eine Vollzeitstelle nach S 17 TVöD.
Die Sach- und Dienstleistungen umfassen die Aufwendungen für Porto- und Druckkosten der Anschreiben, sowie die Finanzierung des Inhaltes des Begrüßungsbeutels, z.B Broschüren, Babywaschlappen und Babykochbuch.
Die Transferaufwendungen beinhalten die Zuwendungen an die vier genannten Familienbildungsstätten, die die Hausbesuche durchführen, gemäß dem Zuwendungsverzeichnis im Produkt 36301 Ziffer 1 - Aufsuchende Elternarbeit, für das Jahr 2020.

Begründung des Antrages

Mit dem Haushaltssicherungskonzept 2015-2018 HSK IX+ (DS 1810/2015) wurde beschlossen, durch aufgabenkritische Maßnahmen Personalaufwendungen in der Landeshauptstadt Hannover dauerhaft zu reduzieren. Für diesen Stellenabbau sollte die altersbedingte Fluktuation genutzt werden sofern u.a. gleichzeitig ein Abbau von Aufgaben möglich ist.
Die zur Beschlussfassung vorgelegte Maßnahme beinhaltet die Stellenstreichung einer Vollzeitstelle/ S17 TVöD bei 51P/Elternbildung. Der Stelleninhaber geht zum 1.8.2021 in den Ruhestand.
Die Stellenstreichung wird möglich durch die Umstrukturierung der Maßnahme „Willkommen Baby“ und der entsprechenden Beendigung der Zahlung der Zuwendungen durch die Landeshauptstadt Hannover zum 31.12.2020.
Es wird empfohlen die Maßnahme nicht mitten im laufenden Jahr 2021 zu beenden, analog des Ausscheidens des Stelleninhabers, sondern zum Ende des Jahres 2020. Damit wird gewährleistet, dass es innerhalb eines Jahres nicht Eltern Neugeborener gibt, die noch einen Besuch erhalten können, die in der zweiten Jahreshälfte Geborenen allerdings nicht mehr.

Die Maßnahme „Willkommen Baby“ wird seit 2013 im Stadtgebiet Hannover durchgeführt. Alle Mütter und Väter Neugeborener werden durch den Oberbürgermeister angeschrieben und zur Geburt des Kindes beglückwünscht. Mit Hilfe einer Rückmeldekarte können die Eltern auch einen einmaligen Hausbesuch in Anspruch nehmen. Der so vereinbarte Hausbesuch wird von einer qualifizierten Besuchskraft einer Familienbildungsstätte durchgeführt. Bei diesem ca. 1 stündigen Hausbesuch wird ein „Begrüßungsbeutel“ der Stadt Hannover überreicht und den Eltern werden einmalig allgemeine Informationen rund ums Kind und die Familie in Hannover gegeben. Auch eine Erstberatung zu speziellen Fragen von Eltern kann gegeben werden.
Die in Hannover ansässigen vier Familienbildungsstätten haben sich die Hausbesuche im Stadtgebiet regional aufgeteilt.

Seit Beginn der Maßnahme gibt es jährlich durchschnittlich 5.500 Geburten im Stadtgebiet, es werden durchschnittlich jährlich rund 1050 Begrüßungsbesuche durchgeführt. Dies entspricht einer Inanspruchnahme von rund 19% durchschnittlich. Seit 2013 ist eine sinkende Tendenz der Inanspruchnahme wahrzunehmen. Lag sie im Jahr 2013 bei 24,3% waren es im Jahr 2017 rund 13%.

Eine finanzielle städtische Förderung der Maßnahme erfolgt auf der Basis einer Pauschalfördersumme pro geleistetem Hausbesuch für die Familienbildungsstätten (35 € pro Hausbesuch/Besuchskraft und 27 € Sach- und Verwaltungskosten/pro Hausbesuch), im Rahmen einer Zuwendung.

Neben der finanziellen Förderung der Familienbildungsstätten werden aus der städtischen Kostenstelle auch die erforderlichen Sachkosten Seitens der Verwaltung finanziert. Dazu gehören die Bestückungskosten des „Begrüßungsbeutels“ (diverse Infobroschüren z.B. "Essen und Trinken fürs Baby", Schüttelflyer, sowie einen Babywaschlappen), mit rund 10 € pro Beutel, sowie Portokosten und Druck- und Layoutkosten für die verschiedenen Materialien.

Alternativ zum derzeitigen Angebot "Willkommen Baby" wird die Landeshauptstadt Hannover den Eltern Neugeborner weiterhin durch den Oberbürgermeister ein Glückwunschschreiben zusenden. Mit diesem Schreiben sollen gleichzeitig Eltern künftig auf wichtige Kontaktstellen im Fachbereich Jugend und Familien hingewiesen werden. Die Verwaltung wird darüber hinaus eine Internetseite "Willkommen Baby" aufbauen, die oben genannten Infobroschüren aus dem Begrüßungsbeutel werden auf dieser Webseite zu finden sein. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die moderne Form der Präsentation im Internet mehr Eltern von Neugeborene zu erreichen sind und baut damit im Rahmen "Familienfreundliche Stadt" gleichzeitig ihre Öffentlichkeitsarbeit aus.
51.P 
Hannover / 20.03.2019