Drucksache Nr. 0904/2014:
Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

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0904/2014
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Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Linden-Limmer

Antrag,

zu beschließen,
in den folgenden Einrichtungen zum 01.08.2014 die Betreuungszeiten auszuweiten:
  1. Kindertagesstätte der Kirchengemeinde Linden-Nord, Bethlehemplatz 1B, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes, eine Kindergartengruppe (20 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung,
  2. Kindertagesstätte Noltestraße, Noltestraße 28, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes, eine Kindergartengruppe (25 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung,
  3. Kindergarten Benno, Herbartstraße 2, in Trägerschaft des Benno Linden e.V., eine Kindergartengruppe (25 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung,

und
laufende Zuwendungen auf Basis der gültigen Förderrichtlinien für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) bzw. auf Basis des Betriebskostenersatzes (BKE) sowie der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote in den Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 33.111,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 11.428,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -44.539,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -44.539,00 €
Es entstehen folgende jährliche Kosten nach Finanzierungsart:
Kindertagesstätte Nr. 1: Verbandseigne Finanzierung:. 13.651 €
Kindertagesstätte Nr. 2: Betriebskostenersatz: 11.428 €
Kindertagesstätte Nr. 3: Kinderladenfinanzierung: 19.460 €

Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

In den genannten Einrichtungen werden in den letzten Jahren die Angebote einer 3/4-Betreuung immer weniger nachgefragt.
Unter anderem ist durch einen vorab in Anspruch genommenen Krippenplatz in Ganztagsbetreuung eine Anschlussbetreuung im Kindergarten mit einer kürzeren Betreuungszeit nur schwerlich zu regeln. Somit verstärkt sich der Bedarf nach längeren Betreuungszeiten bei den Eltern.
Aus diesem Grund haben die Träger eine Ausweitung der Betreuungszeiten für die betreffenden Gruppen beantragt.

Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.

Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungszeiten sind bereits im Haushaltsplan 2014 eingearbeitet.

Die entsprechenden Betriebserlaubnisse werden von den jeweiligen Trägern beantragt.
51.42 
Hannover / 30.04.2014