Drucksache Nr. 0890/2013:
Jahresabschluss 2012 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Betriebsausschuss für Stadtentwässerung
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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0890/2013
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Jahresabschluss 2012 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover

Antrag,


1. Den Jahresabschluss 2012 mit den Teilen:

A1 Bilanz
A2 Gewinn- und Verlustrechnung 2012
A3 Anhang 2012
A4 Anlagenspiegel 2012
A5 Lagebericht 2012

festzustellen.

2. Dem Vorschlag der Betriebsleitung zuzustimmen, den nachstehend in seiner Ent- wicklung dargestellten Bilanzgewinn in Höhe von 26.767.412,34 € wie folgt zu ver- wenden:



Gewinnvortrag aus den Vorjahren
26.169.510,62 €
Zuführung in die Rücklage aus dem JA 2011
- 5.000.000,00 €
Abführung an den Haushalt aus dem JA 2011
- 4.817.312,26 €
Jahresüberschuss 2012
10.415.213,98 €
Bilanzgewinn 2012
26.767.412,34 €







a) 4.808.449,00 € Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt
Hannover für Eigenkapitalverzinsung.
b) 4.000.000,00 € Zuführung in die allgemeinen Rücklagen
c) 17.958.963,34 € Vortrag auf neue Rechnung


3. Die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03. Juli 2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Außer der unter 2 a) genannten Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover für die Eigenkapitalverzinsung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 beauftragte Wirtschafts- prüfungsgesellschaft Rödl & Partner erteilte am 22.03.2013 gemäß Prüfungsbericht ein uneingeschränktes Testat.

Die Rechnungslegung der Stadtentwässerung erfolgt nach den Vorschriften des Nieder- sächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), der Niedersächsischen Eigen- betriebsverordnung (Nds. EigBetrVO) und den darin enthaltenen Bestimmungen und Ver- weise auf das Handelsgesetzbuch (HGB).

Das Rechnungsprüfungsamt hat am 11.04.2013 nach § 28 Absatz 3 der Nds. Eigenbetriebsverordnung den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 ohne ergänzende Feststellungen an den Oberbürgermeister weitergeleitet.

Nach § 33 der Nds. Eigenbetriebsverordnung beschließt der Rat den Jahresabschluss, den Lagebericht, die Entlastung der Betriebsleitung sowie die Verwendung des Jahres- gewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes.
68.0 
Hannover / 16.04.2013