Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtJahresabschluss 2012 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
Antrag,
1. Den Jahresabschluss 2012 mit den Teilen:
A1 Bilanz
A2 Gewinn- und Verlustrechnung 2012
A3 Anhang 2012
A4 Anlagenspiegel 2012
A5 Lagebericht 2012
festzustellen.
2. Dem Vorschlag der Betriebsleitung zuzustimmen, den nachstehend in seiner Ent- wicklung dargestellten Bilanzgewinn in Höhe von 26.767.412,34 € wie folgt zu ver- wenden:
Gewinnvortrag aus den Vorjahren | 26.169.510,62 € |
Zuführung in die Rücklage aus dem JA 2011 | - 5.000.000,00 € |
Abführung an den Haushalt aus dem JA 2011 | - 4.817.312,26 € |
Jahresüberschuss 2012 | 10.415.213,98 € |
Bilanzgewinn 2012 | 26.767.412,34 € |
a) 4.808.449,00 € Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt
Hannover für Eigenkapitalverzinsung.
b)
4.000.000,00 € Zuführung in die allgemeinen Rücklagen
c)
17.958.963,34 € Vortrag auf neue Rechnung
3. Die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03. Juli 2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.
Kostentabelle
Außer der unter 2 a) genannten Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover für die Eigenkapitalverzinsung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 beauftragte Wirtschafts- prüfungsgesellschaft Rödl & Partner erteilte am 22.03.2013 gemäß Prüfungsbericht ein uneingeschränktes Testat.
Die Rechnungslegung der Stadtentwässerung erfolgt nach den Vorschriften des Nieder- sächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), der Niedersächsischen Eigen- betriebsverordnung (Nds. EigBetrVO) und den darin enthaltenen Bestimmungen und Ver- weise auf das Handelsgesetzbuch (HGB).
Das Rechnungsprüfungsamt hat am 11.04.2013 nach § 28 Absatz 3 der Nds. Eigenbetriebsverordnung den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 ohne ergänzende Feststellungen an den Oberbürgermeister weitergeleitet.
Nach § 33 der Nds. Eigenbetriebsverordnung beschließt der Rat den Jahresabschluss, den Lagebericht, die Entlastung der Betriebsleitung sowie die Verwendung des Jahres- gewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes.
68.0
Hannover / 16.04.2013