Drucksache Nr. 0888/2014 E1:
Änderungsantrag zu DS Nr. 0888/2014 "Fortführung der Förderung des Innovativen Modellprojektes des Elternvereins "Salz und Pfeffer"

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0888/2014 E1
1
 
Ergänzung aufgrund des Änderungsantrages des Stadtbezirksrates erforderlich

Änderungsantrag zu DS Nr. 0888/2014 "Fortführung der Förderung des Innovativen Modellprojektes des Elternvereins "Salz und Pfeffer"

Antrag,

den als Anlage 1 beigefügten Änderungsantrag zu DS Nr. 0888/2014 "Fortführung der Förderung des Innovativen Modellprojektes des Elternvereins "Salz und Pfeffer" " - Verstetigung der Schulkinderbetreuung durch den Elternverein Salz und Pfeffer e. V. (DS Nr. 15-1095/2014) - abzulehnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

siehe Ursprungsdrucksache

Kostentabelle

siehe Ursprungsdrucksache

Begründung des Antrages

Der Änderungsantrag des Stadtbezirksrates zu DS Nr. 0888/2014 "Fortführung der Förderung des Innovativen Modellprojektes des Elternvereins "Salz und Pfeffer" - Verstetigung der Schulkinderbetreuung durch den Elternverein Salz und Pfeffer e. V. (DS Nr. 15-1095/2014) wurde bei der Tagesordnung der letzten Jugendhilfeausschusssitzung vom 26.05.2014 durch ein verwaltungsinternes Versehen nicht berücksichtigt. Daher legt die Verwaltung die Drucksache zur Fortführung der Förderung des Innovativen Modellprojektes des Elternvereins "Salz und Pfeffer" (DS Nr. 0888/2014) und den Änderungsantrag des Stadtbezirksrates (DS Nr. 15-1095/2014) dem Jugendhilfeausschuss erneut zur Beschlussfassung vor.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Änderungsantrag des Stadtbezirksrates aus dem u. g. Grund nicht zu folgen.

Die jeweils für ein Jahr befristete Förderung von Innovativen Modellprojekten ist im Rahmen der Einführung der Verlässlichen Grundschule (VGS) erstellten "Richtlinie für den Betrieb und die Finanzierung von innovativen Modellprojekten zur Schaffung Betreuungsmöglichkeiten für Grundschulkinder" festgelegt worden. Insofern würde dem gefassten Beschluss der Förderrichtlinie mit dem Änderungsantrag widersprochen werden.
Dez. III 
Hannover / 03.06.2014