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Wahl von Mitgliedern des Grundstücksverkehrsausschusses
Antrag,
zu beschließen, Herrn Florian Hachmeister als Mitglied in den Grundstücksverkehrsausschuss der Landeshauptstadt Hannover zu wählen.
Die übrige Besetzung des Grundstücksverkehrsausschusses bleibt unberührt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Vorschlagsrecht für diese Neubesetzung liegt bei der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Nach § 41 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über Landwirtschaftskammern (LwKG) sind die Mitglieder der Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Grundstücksverkehrsausschuss der Landeshauptstadt Hannover nach Ablauf der Wahlperiode der Kammerversammlung neu zu wählen.
Mit Schreiben vom 01.03.2018 hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mitgeteilt, dass der stellvertretende Vorsitzende, Herr Klaus Neumeister, in den Ruhestand gegangen ist. Als Nachfolger hat die Niedersächsische Landwirtschaftskammer
Herrn Florian Hachmeister vorgeschlagen.
Gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 1 LwKG wird das neue Mitglied im Grundstücksverkehrsausschuss vom Rat der Landeshauptstadt Hannover gewählt.
18.60
Hannover / 05.04.2018