Drucksache Nr. 0884/2004:
Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen im Bereich der Lister Meile, Hannover, am 26.09.2004, aus Anlass des Festes auf der Lister Meile

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verwandte Drucksachen:

0884/2004 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0884/2004
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Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen im Bereich der Lister Meile, Hannover, am 26.09.2004, aus Anlass des Festes auf der Lister Meile

Antrag,

die in der Anlage beigefügte Rechtsverordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen im Bereich der Lister Meile am Sonntag, den 26.09.2004 aus Anlass des Festes auf der Lister Meile in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden beim Erstellen der Drucksache berücksichtigt.
Es wurden keine geschlechtsdifferenzierten Daten erhoben und ausgewertet.
Frauen und Männer sind von dem Erlass der Verordnung gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Nach § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss (LSchlG) müssen Verkaufsstellen u.a. an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein.

Nach § 14 Abs. 1 LSchlG dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an höchstens 4 Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Diese Tage müssen durch Rechtsverordnung freigegeben werden.

Nach § 14 Abs. 2 LSchlG kann die Offenhaltung auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Der Zeitraum darf 5 zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

Zuständig für den Erlass derartiger Rechtsverordnungen sind nach der Verordnung über die Regelung von Zuständigkeiten im Gewerbe- und Arbeitsschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten vom 19.12.1990 die Gemeinden.

Der Verein Aktion Lister Meile e.V. hat die Öffnung der Verkaufsstellen am 26.09.2004 in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr aus Anlass des Festes auf der Lister Meile beantragt.

Nach einem Erlass des Nds. Sozialministeriums vom 08.07.1994 sind an den Begriff der „ähnlichen Veranstaltung“ im Sinne des § 14 Abs. 1 LSchlG strenge Anforderungen zu stellen. Ein Ausnahmegrund liegt nur dann vor, wenn eine Veranstaltung überregionale Bedeutung hat und einen außerordentlichen Besucherstrom auch von außerhalb hervorruft.

Die Gewerkschaften und Verbände, die nach dem o. g. Erlass des Nds. Sozialministeriums anzuhören sind, haben wie folgt zu der beabsichtigten Sonntagsöffnung Stellung genommen:
die Industrie- und Handelskammer Hannover-Hildesheim,
die Handwerkskammer Hannover,
der Deutsche Hausfrauenbund Ortsverband Hannover e.V.,
der Einzelhandelsverband,
der Landesverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels in Niedersachsen e.V. sowie
der Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover

erheben keine Einwände.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V. vertritt die Auffassung, dass die geplante Veranstaltung nicht den Anforderungen des § 14 LSchlG entspricht. Es wird vermutet, dass Anziehungspunkt für mögliche Besucher vorrangig die am Sonntag geöffneten Läden sein werden. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e. V. lehnt den Erlass einer Rechtsverordnung ab.

Die Gewerkschaft NGG hat sich bislang noch nicht zum geplanten Erlass der Rechtsverordnung geäußert.

Die Verwaltung ist nach Auswertung der Stellungnahmen und nach Abwägen der unterschiedlichen Interessen der Auffassung, dass die Verordnung erlassen werden sollte. Die rechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt.

Ein verkaufsoffener Sonntag fand am 21.03.2004 in Hannover-Linden statt. Weitere verkaufsoffene Sonntage werden am 09.05.2004 in Hannover-Misburg und am 31.10.2004 in Hannover-Hainholz durchgeführt. Sollte der Rat diese Verordnung beschließen, sind die vier nach dem Gesetz möglichen verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2004 ausgeschöpft.

Die Aktion Lister Meile e.V. plant am 26.09.2004 im Bereich der Lister Meile die Durchführung eines Bauernmarktes. Neben dem Bauernmarkt mit seinen diversen Ständen sind vorwiegend kostenfreie Aktionsstände für Kinder vorgesehen. Ferner sind Aktionen anlässlich der 700-Jahr-Feier Hannover-List geplant. Die voraussichtliche Anzahl der Besucher kann im Hinblick auf die Erfahrungen aus dem Vorjahr mit ca. 100.000 Personen angegeben werden. Es werden zahlreiche Besucher aus dem Umland erwartet. Die Werbung erfolgt auf der Medienwand der UESTRA , in der Tagespresse sowie auf Plakaten.
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Hannover / 20.04.2004