Drucksache Nr. 0881/2016:
Kleingartenkonzept 2016-2025

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0881/2016
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Kleingartenkonzept 2016-2025

Antrag,

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover möge beschließen:

1. Das als Anlage 1 beigefügte Kleingartenkonzept 2016-2025 ist die verbindliche Handlungsgrundlage für die Entwicklung der Kleingärten in Hannover in den kommenden Jahren bis 2025.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ziele und Maßnahmen des Kleingartenkonzepts umzusetzen. Damit soll(en)
- die Weiterentwicklung des Kleingartenwesens vor dem Hintergrund zunehmender Einwohnerzahlen definiert und gelenkt werden.
- das Kleingartenwesen in Hannover neue Impulse erhalten und zukunftsfähig aufgestellt werden, u.a. durch die Durchführung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen.
- gleichzeitig Flächen für das Wohnkonzept 2025 (vgl. DS 0840/2013) und die Gewerbeflächenentwicklung bis 2020 (vgl. DS 1445/2012) zur Verfügung gestellt werden.
- die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. fortgesetzt werden.




3. Zur Umsetzung werden die erforderlichen Finanzmittel bedarfsgerecht in den jährlichen Haushalten 2017-2026 unter Berücksichtigung der jeweiligen Haushaltslage veranschlagt. Der Mehrbedarf von 3,5 Stellen wird im Stellenplan eingerichtet, sofern das Programm wie vorgelegt umgesetzt wird. Der in der Finanzierungstabelle genannte Betrag ist der nach einer Plausibilitätsprüfung angenommene Wert für den gesamten Umsetzungszeitraum.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die mit dem Kleingartenkonzept 2016-2025 verfolgten Ziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung ist nicht damit verbunden.

Kostentabelle

Kostenzusammenstellung

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen (inkl. von etwa 10% Sicherheit im Investitionshaushalt) über den Gesamtzeitraum des Konzepts von 10 Jahren:

Thema
Summe
Ergebnishaushalt
Summe Investiver Haushalt
Umnutzung/
Umstrukturierung


- Wohnbauflächen
8.100.000 €
8.000.000 €
- Gewerbeflächen
3.000.000 €
350.000 €
- Sonstige Nutzungsansprüche/
Aufstockung Unterhaltung
1.200.000 €
350.000 €
- Umnutzungsangebote des BZV
1.000.000 €
3.000.000 €
Zwischensumme

13.300.000 €
11.700.000 €



Modernisierung
1.700.000 €
3.300.000 €



Altlastensanierung (Rückstellung)
10.000.000 €




Summe
25.000.000 €
15.000.000 €



Personal
3.200.000 €




Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen

-33.000.000 €

Die Grundstücke sind derzeit mit 12 Mio. € bilanziert.

Begründung des Antrages

· Anlass

Auslöser für die Erarbeitung des Kleingartenkonzepts ist das in 2012 beschlossene Gewerbeflächenkonzept sowie das in 2013 vom Rat beschlossene Wohnkonzept 2025, da in beiden Konzepten jetzige Kleingartenflächen betroffen sind. Mit dem Änderungsantrag zum Haushalt 0004/2014 (Haushaltsplan 2014 Ergebnishaushalt – Änderungsantrag gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur DS 2040/2013) wurde außerdem die Erstellung eines innovativen Kleingartenkonzepts in Zusammenarbeit mit dem Bezirksverband der Kleingärtner und den Kleingartenvereinen auch unter Beachtung der Inklusion gefordert.

Hinzu kommt die Forderung des Bezirksverbands der Kleingärtner e.V. (BZV), überhaupt nur in Verhandlungen über die Aufgabe von Kleingärten einzutreten, wenn diese in ein umfassendes Konzept zur Modernisierung des Kleingartenwesens eingebettet werden. Im Laufe der Verhandlungen kam als weiterer Punkt das Thema „Stromversorgung in Kleingärten“ hinzu.

Gesellschaftliche Entwicklungen wie etwa ein verändertes Freizeitverhalten und veränderte Ansprüche vieler KleingärtnerInnen, der Generationenumbruch und der sich vollziehende demografische Wandel machen es erforderlich, sinnvolle Modernisierungstrends und Tendenzen im Kleingartenwesen aufzugreifen und weiter zu entwickeln. Aktuell zeigt sich, dass das Alter der meisten Kleingartenanlagen, der jahrelange stabile Pächterbestand und die relativ geringen zur Verfügung stehenden Mittel für Pflege, Erhaltung und Sanierung zu einem Sanierungsstau in vielen städtischen Anlagen geführt haben. Demzufolge besteht ein umfänglicher Handlungsbedarf, die Qualität der Anlagen im Hinblick auf die aktuellen und zukünftigen Anforderungen (Inklusion, Integration, etc.) anzupassen.

Das vorliegende Kleingartenkonzept beschreibt die Grundlage für eine Weiterentwicklung des hannoverschen Kleingartenwesens und seiner Organisationsstruktur. Grundsätzliches Ziel und Planungsaufgabe ist es daher, das Kleingartenwesen zukunftsfähig aufzustellen, seine Qualitäten im Sinne eines zeitgemäßen Naherholungsangebots für die Stadtbevölkerung, für individuelle Freizeitgestaltung, für Ökologie und Klima zu gestalten und zu stärken. Es stellt darüber hinaus einen Beitrag zur Umsetzung der bereits getroffenen Entscheidungen dar und wird durch die in der Lenkungsgruppe “Flächenbezogene Stadtentwicklung“ getroffene Entscheidung, dass sich die Fläche der Kleingärten durch die Inanspruchnahme als Bauland zwar verringern wird, die Anzahl der Dauerkleingärten aber beibehalten bzw. kurzfristig wieder erreicht werden soll, ergänzt.

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung des Konzepts liegt im Dezernat V mit der Federführung im Fachbereich 67. Die Bearbeitung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem FB 23, dem FB 61 und dem Bezirksverband der Kleingärtner e.V. Darüber hinaus werden die jeweils betroffenen Kleingärtnervereine sowie für fachliche Beratung die Beauftragte für Menschen mit Behinderung einbezogen.









Das Gesamtkonzept gliedert sich in drei Teile:

Teil A (vorliegender Teil) - umfasst die aktuelle Daten- und Grundlagenerfassung, Analyse des Bestands, Darstellung konkurrierender Nutzungsansprüche und relevanter Anforderungen an die Kleingartenentwicklung sowie die Ableitung von Zielen und Leitlinien. Dies steckt den Handlungsrahmen und benennt notwendige Maßnahmen und die erforderlichen finanziellen Mittel für die Sicherung, Sanierung, Umstrukturierung und Umnutzung der Kleingärten für einen Zeitraum von ca. 10 Jahren.
(Fertigstellung April 2016)

In Teil B erfolgt die detaillierte Betrachtung der von Umstrukturierung und Umnutzung betroffenen Kleingartenflächen inkl. der Entwicklung von Konzepten, der Planung und Umsetzung von Maßnahmen sowie der Konkretisierung der Kosten analog zur Verdichtung der Zeitpläne.
(Bearbeitungszeit 2016 bis 2025)

Teil C hat die Kleingartenaufwertung und Abarbeitung weiterer Sanierungsaufgaben als Schwerpunkt. Nach den von Umnutzung beanspruchten Kleingartenanlagen schließen sich Sanierungs- und Aufwertungsmaßnahmen in den anderen Anlagen an. Sie umfassen strukturelle und gestalterische Ansätze zur Attraktivitätssteigerung und Aufwertung.
(Bearbeitungszeitraum ab 2016, ggf. über 2025 hinaus bis 2030)

Die Planungen und ersten Umsetzungen (einschließlich Kündigungen) müssen – aufgrund der Zeitfenster des Wohnkonzepts und Gewerbeflächenkonzepts – spätestens im Spätsommer 2016 beginnen.
· Finanzierungsbedarf

Für die Umsetzung aller Inhalte des Kleingartenkonzepts 2016-2025 werden für Entschädigungen, Nachverdichtungen, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Altlastensanierungen voraussichtlich Mittel in Höhe von insgesamt rd. 43, 2 Mio. € benötigt (Kostenschätzung).

Die Kosten für Umnutzungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen (Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt) belaufen sich auf rd. 25 Mio. €: Davon entfallen auf Maßnahmen zur Umsetzung des Gewerbeflächenkonzepts ca. 3,35 Mio. €, zur Umsetzung des Wohnkonzepts ca. 16,1 Mio. €, auf ergänzende Angebote des BZV zur Entwicklung von Wohnungsbau 4 Mio. € und auf sonstige Nutzungsänderungen ca. 1,55 Mio. € (inkl. jährlich 75.000 € für die steigenden Anforderungen und Aufgaben der allgemeine Kleingartenunterhaltung).

Modernisierungsmaßnahmen werden mit rd. 5 Mio. € angesetzt.

Von den Gesamtkosten entfallen auf den Finanzhaushalt rd. 15 Mio. €. Auf den Ergebnishaushalt entfallen ebenfalls rd. 15 Mio. € zzgl. des geschätzten Aufwands für die Altlastensanierung in Höhe von ca. 10 Mio. €. Für die Aufwendungen zur Altlastensanierung kann eine Rückstellung aus der Eröffnungsbilanz in Anspruch genommen werden.

Die Abarbeitung des vorgelegten Konzepts erfordert zusätzlich 3,5 Stellen. Für das einzusetzende Personal entsteht Aufwand von ca. 3.200.000 € im Umsetzungszeitraum.

Die Erträge aus der Verpachtung der stadteigenen Kleingartenflächen (aus dem Generalpachtvertrag) sollen mit der Umsetzung dieses Konzeptes für die Zukunft gesichert werden.

Aus den Flächenverkäufen für Wohnen und Gewerbe werden Einzahlungen in einer Größenordnung von rd. 33 Mio. € erwartet. Die Grundstücke sind derzeit mit 12 Mio. € bilanziert.
67.30 
Hannover / 11.04.2016