Drucksache Nr. 0878/2019:
Einrichtung der 3- gruppigen Kindertagesstätte Young Hanover in der Anderter Str. 131, 30559 Hannover

Inhalt der Drucksache:

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0878/2019
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Einrichtung der 3- gruppigen Kindertagesstätte Young Hanover in der Anderter Str. 131, 30559 Hannover

Antrag,

zu beschließen,
  • der Einrichtung der Kindertagesstätte Young Hanover in Trägerschaft des Vereins Haeckis Zwerge e.V., mit zwei Krippengruppen (jeweils 15 Plätze, Ganztagsbetreuung) und einer Kindergartengruppe (25 Plätze, Ganztagsbetreuung) zuzustimmen und
  • dem Träger ab dem 01.08.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 10.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -10.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 1.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 300,00 €
Transferaufwendungen 374.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -375.300,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -375.300,00 €
Die Finanzierung der Plätze im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen vom 01.08.2018 abgesetzt. Bei dem Auszahlungsbetrag in Höhe von 5.000 € pro Krippengruppe ( 10.000 € ) handelt es sich um eine einmalige Zuwendung zur Beschaffung von Ausstattungsgegenständen. Diese einmalige Zuwendung wird nachrangig zu den Landesmitteln ( RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.

Begründung des Antrages

In Hannover betreibt der Träger Haeckis Zwerge e.V. bereits mehrere Kindertagesstätten in den Stadtbezirken Südstadt-Bult, Vahrenwald-List und Misburg-Anderten. Die Nachfrage nach Krippen- und Kindergartenplätzen ist im Stadtbezirk Misburg-Anderten weiterhin gegeben. Zur Sicherung des Rechtsanspruches sollen 30 Krippenplätze für Kinder bis 3 Jahren sowie 25 Kindergartenplätze für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung geschaffen werden. Aus diesem Grund geht die Verwaltung davon aus, dass die Platzkapazitäten der geplanten Kindertagesstätte ausgelastet sein werden und die Betreuungsplätze an diesem Standort erforderlich sind. Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt. Das geplante Platzangebot trägt zum Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote bei und erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
51.42 
 / 19.03.2019