Drucksache Nr. 0877/2019:
Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0877/2019
0
 

Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Südstadt-Bult

Antrag,

zu beschließen, in den folgenden Einrichtungen in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover zum 01.08.2019 die Betreuungszeiten auszuweiten:

1. Kindertagesstätte Paulus, Meterstraße 29, eine Kindergartengruppe (20 Plätze) von 3/4 - auf eine Ganztagsbetreuung
sowie

ab dem 01.08.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufenden Zuwendungen auf Basis der gültigen Förderrichtlinien für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

2. Kindertagesstätte Athanasius-Kirchengemeinde, An der Questenhorst 3 A, eine Kindergartengruppe (25 Plätze) von 3/4 - auf eine Ganztagsbetreuung
sowie

ab dem 01.08.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz- BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 38.900,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -38.900,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -38.900,00 €
Es entstehen folgende jährliche Kosten:
Kindertagesstätte Nr. 1 VBE Finanzierung 16.400 €
Kindertagesstätte Nr. 2 BKE Finanzierung 22.500 €

Die Finanzierung der Plätze erfolgt als Zuwendung an den Träger. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen vom 01.08.2018 abgesetzt.

Begründung des Antrages

In den genannten Einrichtungen werden die derzeitigen o.g. Angebote immer weniger nachgefragt. Aus diesem Grund sollen die Betreuungszeiten in der vom Träger beantragten Form aufgestockt werden. Eine Anschlussbetreuung im Kindergarten mit kürzeren Betreuungszeiten, nach einem zuvor in Anspruch genommenen Krippenplatz in Ganztagsbetreuung, bereitet Eltern regelmäßig große organisatorische Schwierigkeiten, Familie und Beruf weiterhin zu vereinbaren. Somit verstärkt sich der Wunsch nach längeren Betreuungszeiten bei den Eltern. Durch die Umsetzung der Aufstockungen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.
Die entsprechenden Betriebserlaubnisse werden vom Träger beantragt werden.
51.42 
 / 19.03.2019