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Änderung der Verfahrensordnungen für die Sanierungskommissionen Hainholz, Limmer, Mittelfeld, Nordstadt und Vahrenheide-Ost
Antrag,
die Änderungen der Verfahrensordnungen für die o. g. Sanierungskommissionen gemäß den als Anlagen beigefügten Entwürfen zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte werden nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Mit jeder Änderung des § 44 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Sitzverteilung in den Kommissionen sind die Verfahrensordnungen der Sanierungskommissionen anzupassen. Um diesen Arbeitsaufwand künftig zu vermeiden, wird der § 1 Abs. 2 der Verfahrensordnungen jeweils dahingehend geändert, dass sich die Anzahl der Mitglieder aus der Geschäftsordnung des Rates der LHH ergibt.
Dementsprechend wird der § 3 Abs. 3 der Verfahrensordnungen dahingehend geändert, dass für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder erforderlich ist. Zuvor war hier eine absolute Zahl genannt, die wiederum nach Änderung der Mitgliederzahl durch die Geschäftsordnung des Rates eine Änderungsdrucksache erforderlich machen würde.
In § 4 Abs. 3 wird abweichend von der üblichen Regelung, dass Termine für die Sitzungen der Sanierungskommissionen für jeweils drei Monate im Voraus festgelegt werden, geregelt, dass die Sitzungstermine in der Regel für ein gesamtes Kalenderjahr im Voraus festgelegt werden. Dies soll sicherstellen, dass die Mitglieder aus den Stadtbezirksräten und/oder dem Rat der LHH mehr Planungssicherheit erhalten. Daneben können sich auch interessierte Einwohnerinnen und Einwohner langfristig orientieren, da die Termine neben den vorgeschriebenen Bekanntmachungsformen auch in anderen quartiersnahen Medien wie z. B. Sanierungszeitungen veröffentlicht werden.
Die §§ 6 (Rederecht), 7 (Niederschrift) und 8 (Sonstige Verfahrensfragen) enthalten künftig für alle Sanierungsgebiete die gleichen Regelungen. In den Sanierungsgebieten Nordstadt, Mittelfeld und Limmer haben sich diese Regelungen bewährt und sollen daher auch für Hainholz, bezogen auf § 6, und Vahrenheide-Ost, bezogen auf §§ 6 – 8, Anwendung finden.
Die übrigen Regelungen der Verfahrensordnungen werden durch diese Drucksache nicht berührt.
61.41
Hannover / 12.04.2007