Anfrage Nr. 0870/2019:
Anfrage der Fraktion Die FRAKTION zum Sinn und Zweck des Ordnungsdienstes

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Anfrage der Fraktion Die FRAKTION zum Sinn und Zweck des Ordnungsdienstes

Der städtische Ordnungsdienst ist nach dem erfolgten Ratsbeschluss seit einigen Monaten unterwegs und soll wie der Name vermuten lässt — für Ordnung sorgen. Die Liste der Unstimmigkeiten in Hannovers Stadtbild scheint so lang zu sein, dass die Verwaltung nun mit Hilfssheriffs zurückschlägt:
Von „lärmenden und schreienden Partygästen" auf dem Raschplatz, über „Punkerkinnen" in der Bahnhofstraße, Straßenmusikant*innen, Falschparker*innen im Halteverbot bis hin zu Wohnungs- und Obdachlosen, die das Erscheinungsbild der Stadt negativ beeinflussen reicht das Aufgabengebiet des Sicherheits- und Ordnungsdienstes. Auch wenn es in der Presse mehr positive als negative Stimmen zu den Wappenröcken der Stadt gibt, stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen. Denn außerhalb der Presseberichterstattung scheint der Ordnungsdienst fast unsichtbar zu sein. Lediglich die diversen Räumungen von „Obdachlosenlagern", u.a vor dem Kontaktladen Mecki sind als einzige Veränderung offensichtlich.Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie sieht die aufgeschlüsselte Kostentabelle aus (Personalkosten, Kosten für Fort- und Ausbildung, sowie eingesparte Polizeieinsatz-, Reinigungs- und Reparaturkosten) und wie interpretiert die Verwaltung diese im Verhältnis zu dem Nutzen, den die Anwohner*innen und die Öffentlichkeit davontragen?
2. Welche Aus- und Weiterbildungen hat das Personal genossen und ist es dadurch befähigt Menschen und Situationen, ihre eigenen Berechtigungen sowie potentielle Folgen von fremdem und eigenem Handeln richtig einzuschätzen, und wenn aus Fehleinschätzungen schwerwiegende Folgen entstehen, bei welcher Meldestelle beschweren sich geschädigte Personen?
3. Ist der Ordnungsdienst dazu berechtigt, persönliche Gegenstände von Personen zu beschlagnahmen und zu entsorgen und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen hierfür gegeben sein und auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht diese Berechtigung?

Julian Klippert
Fraktionsvorsitzender