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Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
Antrag,
zu beschließen, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte für die Dauer von 6 Jahren
Michael Psarrianos, Freiwillige Feuerwehr Misburg,
zum stellvertretenden Stadtbrandmeister
Helmuth Linnemann, Freiwillige Feuerwehr Stöcken,
zum stellvertretenden Stadtbrandmeister
zu ernennen, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Nach § 20 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes und § 2 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover sind die Stadtbrandmeisterinnen / Stadtbrandmeister und deren Stellvertreterinnen / Stellvertreter in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Der Vorschlag zur Ernennung der Stadtbrandmeisterinnen / Stadtbrandmeister und deren Stellvertreterinnen / Stellvertreter wird von der Mehrheit der in einer hierzu einberufenen Stadtfeuerwehrkommandositzung anwesenden aktiven Ortsbrandmeisterinnen / Ortsbrandmeister und stellvertretenden Ortsbrandmeisterinnen / stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Hannover abgegeben. Über die Ernennung beschließt der Rat nach Anhörung des Leiters der Berufsfeuerwehr. Dieser hat bereits zugestimmt.
Wir bitten, wie beantragt zu beschließen.
18.21
Hannover / 09.04.2018