Drucksache Nr. 0853/2016:
Förderung der Kindertagesstätte Elfriede Westphal Haus, Waldstr.9, in Betriebsführung der Gemeinnützigen Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH (GiB)

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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0853/2016
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Förderung der Kindertagesstätte Elfriede Westphal Haus, Waldstr.9, in Betriebsführung der Gemeinnützigen Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH (GiB)

Antrag,

zu beschließen,
· die Umwandlung der finanziellen Förderung der Integrationsgruppen der
Kindertagesstätte Waldstr.9, 30629 Hannover bestehend aus zwei Gruppen mit jeweils 15 Plätzen, 11 Regelkinder und 4 Integrationskinder

· ab dem 01.08.2016 eine finanzielle Förderung gemäß der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkanntern, eingetragenen Vereinen zu gewähren.

Es handelt sich um eine Übergangsfinanzierung bis zum Einzug in die Räumlichkeiten am neuen Standort „Am Forstkamp“ in Hannover Misburg, voraussichtlich zum 31.07.2017.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die fortlaufende Finanzierung wird der Bestand der Einrichtungen nachhaltig gesichert. Das Angebot in den Kindertagesstätten richtet sich generell an beide Geschlechter. Die Plätze in der geförderten Einrichtung tragen zur Bedarfsdeckung bei der Betreuung von Kindern bei. Dies erleichtert den Familien die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und fördert die Kinder frühzeitig im Hinblick auf Bildung und Sozialverhalten.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 43.700,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -43.700,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -43.700,00 €
Die Mehrkosten im wesentlichen Produkt der Kindertagesbetreuung stehen im Haushalt 2016 zur Verfügung. Sie belaufen sich auf derzeit insgesamt 43.700 € zusätzlich pro Jahr.

Begründung des Antrages

Die integrativen Kindergartengruppen wurden bisher durch das Land Niedersachsen im Zuge eines Modellversuches gemäß § 1 Abs. 6 DVO Nds. AG SGB XII für integrative Kindergartengruppen gefördert. Die Sonderregelung des § 1 Abs. 6 DVO Nds. AG SGB XII ist vor über 20 Jahren als Modellversuch ins Leben gerufen worden. Der Landesrechnungshof (LRH) hat die Aufhebung des § 1 Abs. 6 der DVO Nds. AG SGB XII gefordert, da es mittlerweile landeseinheitliche Regelungen zur Finanzierung von integrativen Gruppen gibt, sodass keine Notwendigkeit der Fortführung dieser Regelung besteht. Das Land wird daher zum 01.08.2016 die Förderung gemäß § 1 Abs. 6 DVO Nds. AG SGB XII einstellen.
Der § 1 Abs. 6 DVO Nds. AG SGB XII wird zum 01.08.2016 gestrichen.

Der Träger der Kindertagesstätte, die Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH ist an die Stadt Hannover herangetreten, um die laufende finanzielle Förderung der Gruppen anzupassen. Dieser Umstand eröffnet die Möglichkeit der Umwandlung der momentanen Sonderfinanzierung seitens der Stadt Hannover für die integrativen Gruppen in der Waldstr.9, in Ergänzung zur neuen finanziellen Förderung der vier integrativen Kinder je Gruppe durch das Land nach der Verordnung über Mindestanforderungen an besondere Tageseinrichtungen für Kinder sowie über die Durchführung der Finanzhilfe (2. DVO-KiTaG).

Um den Fortbestand der integrativen Gruppen an diesem Standort bis zum Einzug in die neuen Räumlichkeiten zu sichern, empfiehlt die Verwaltung die Umwandlung der bestehenden Sonderfinanzierung in eine Finanzierung gemäß der Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten und Kindertagestätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen.
51.41 
Hannover / 14.04.2016