Drucksache Nr. 0851/2015:
Aufstockung von Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

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0851/2015
 

Aufstockung von Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Bothfeld-Vahrenheide

Antrag,


zu beschließen,
in den folgenden Einrichtungen zum 01.08.2015 die Betreuungszeiten auszuweiten:

1. DRK-Familienzentrum Wittenberger Straße 134, in Trägerschaft der DRK-Kinder- und Jugendhilfe in der Region Hannover gGmbH eine Kindergartengruppe (Halbtags ohne Essen, 25 Kinder) auf eine 3/4-Betreuung.

2. Kindertagesstätte "Die Traumkiste", Prinz-Albrecht-Ring 35, in Trägerschaft des Fördervereins Sportkindergarten und Traumkiste e. V. eine Kindergartengruppe (25 Kinder) von 3/4-Betreuung auf eine Ganztagsbetreuung

und

laufende Beihilfen auf Basis des Betriebskostenersatzes (BKE) sowie gemäß den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 50.657,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -50.657,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -50.657,00 €

Es entstehen folgende jährliche Kosten nach Finanzierungsart:
Kindertagesstätte Nr. 1. : BKE Finanzierung: 31.197,00 €
Kindertagesstätte Nr. 2. : Kinderladenfinanzierung: 19.460,00 €

Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

In den genannten Einrichtungen werden in den letzten Jahren die 3/4-Angebote bzw. Halbtagsangebote immer weniger nachgefragt. Die Inanspruchnahme einer 3/4- oder Halbtagsbetreuung wird lediglich als Einstieg in eine Kinderbetreuung gesehen. Sobald sich die Möglichkeit ergibt, wird von den Eltern der Wunsch nach einer längeren Kinderbetreuung nachgefragt und wahrgenommen. Die 3/4- und Halbtagsgruppen unterliegen daher einer verstärkten Fluktuation der in ihnen betreuten Kinder.

Hierneben ist inzwischen für viele Eltern durch den vorab in Anspruch genommenen Krippenplatz mit Ganztagsbetreuung die Anschlussbetreuung im Kindergarten mit einer kürzeren Betreuungszeit nur schwer zu regeln. Dies verstärkt den Wunsch nach längeren Betreuungszeiten.
Die genannten Träger haben daher die Ausweitung der Betreuungszeiten für die betroffenen Gruppen in dem genannten Umfang beantragt.

Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.
Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungszeiten sind im Haushaltsplan 2015 eingearbeitet.

Die entsprechenden Betriebserlaubnisse werden von den jeweiligen Trägern beim Niedersächsischen Kultusministerium beantragt.
51.42 
Hannover / 21.04.2015