Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld
Antrag,
zu beschließen, in den folgenden Einrichtungen zum 01.08.2015 die Betreuungszeiten auszuweiten:
1. Kindertagesstätte Montessori Kinderhaus, Milanstr. 123, in Trägerschaft des Montessori Bildungshaus Hannover e.V., eine Kindergartengruppe (10 Plätze) von
Halbtags-ohne Essen auf eine 3/4 Betreuung,
2. Familienzentrum Schweriner Straße, Schweriner Str. 22, in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V., eine Kindergartengruppe (25 Plätze) von
3/4- auf eine Ganztagsbetreuung unter Aufgabe der nicht mehr nachgefragten Halbtagsgruppe ohne Essen (10 Plätze) in der Kita - Außenstelle Stenhusenstr. 12
und
laufende Zuwendungen gemäß der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten bzw. auf Basis des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote in den Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
|
|
|
0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
5.165,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
-26.580,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
21.415,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
21.415,00 € |
|
Es entstehen folgende jährliche Kosten nach Finanzierungsart:
Kindertagesstätte 1: Kinderladenfinanzierung 5.165 €
Kindertagesstätte 2: Betriebskostenersatz -26.580 €
Begründung des Antrages
In den genannten Einrichtungen werden die derzeitigen o.g. Angebote immer weniger nachgefragt, das Angebot einer Halbtagsbetreuung ohne Essen ist oft gänzlich unattraktiv geworden. Aus diesem Grund sollen die Betreuungszeiten in der von den Trägern beantragten Form aufgestockt werden.
Eine Anschlussbetreuung im Kindergarten mit kürzeren Betreuungszeiten nach einem zuvor in Anspruch genommenen Krippenplatz in Ganztagsbetreuung bereitet Eltern regelmäßig große organisatorische Schwierigkeiten, Familie und Beruf weiterhin zu vereinbaren. Somit verstärkt sich der Wunsch nach längeren Betreuungszeiten bei den Eltern.
Aus diesem Grund haben die Träger eine Ausweitung der Betreuungszeiten für die betreffenden Gruppen beantragt. Die für Eltern unattraktiv gewordenen Halbtagsplätze im Familienzentrum Schweriner Straße werden für entbehrlich gehalten. Eine Aufstockung der Betreuungszeiten kann dort nicht realisiert werden, da dieselben Räume ab 12 Uhr von einer Hortgruppe genutzt werden.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.
Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungszeiten sind bereits im Haushaltsplan 2015 eingearbeitet.
Die entsprechenden Betriebserlaubnisse werden von den jeweiligen Trägern beantragt.
51.42 Jaskula
Hannover / 21.04.2015