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Durchlasserneuerung Laher Graben / Kirchhorster Straße
Antrag,
1. der Inanspruchnahme der für das o.a. Vorhaben in 2004 vorgesehenen
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 750.000 € zu Lasten 2005, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung
und
2. dem Baubeginn der Durchlasserneuerung in 2004
zuzustimmen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 750.000,00 € | | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 750.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 0,00 € | |
Finanzierungssaldo | -750.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | 0,00 € | |
Vermögenshaushalt
Haushaltsstelle 2.6500.950000.3-010 Jahr 2005
Bezeichnung Durchlass Laher Graben/Kirchhorster Straße
Begründung des Antrages
1. Ausgangslage
Der vorhandene Durchlass wurde 1984 nach Fertigstellung der A37 (Messeschnellweg) und darauf folgender Abstufung der Kirchhorster Straße vom Straßenbauamt Hannover an die Stadt Hannover übergeben. Das Baujahr ist unbekannt, eine Verlängerung des Bauwerks erfolgte 1936.
Der östliche Fuß- und Radweg der Kirchhorster Straße wird durch eine separate Stahlbrücke über den Laher Graben geführt. Diese 1984 hergestellte Überführung besteht aus zuvor demontierten Teilen der alten Klappenburgbrücke.
Bei regelmäßigen Bauwerksprüfungen wurden am Durchlass starke Schädigungen festgestellt die eine dauerhafte Standfestigkeit des Bauwerks gefährden. Die Kosten für eine Erneuerung wurden erstmals zur Mifrifi 1993 -1997 für 1998 angemeldet.
Die vorgesehene Erneuerung wurde aus finanziellen Gründen bisher zurückgestellt. Nachdem nun mit der Stadtbahnverlängerung der Linie 3 nach Altwarmbüchen begonnen wird ist ein sinnvoller Zeitpunkt für die Erneuerung gegeben. So ist eine, auf den neuen Straßenquerschnitt angepasste, Durchlasserneuerung vorgesehen. Das neue Bauwerk ersetzt mit einer Länge von ca. 35 m den alten Durchlass und die Fuß- und Radwegbrücke.
Der Neubau wird in zwei Bauabschnitten in Nebenlage (ca. 12,5 m nördlich) des vorhandenen Bauwerks erfolgen. Die Arbeiten werden unter Sperrung von zwei der vorhandenen vier Fahrspuren durchgeführt. Nach Fertigstellung wird der Verlauf des Laher Graben umgelegt und die alten Bauwerke beseitigt.
2. Finanzierung
Die Maßnahme ist in der Mifrifi veranschlagt wurde aber in den Haushaltsberatungen bis 2005 zurückgestellt. Der enge Zeitplan der Stadtbahnverlängerung (Fertigstellung bis zur Fußball WM 2006) macht einen Baubeginn in 2004 erforderlich.
Eine Kostenberechnung ergibt Gesamtkosten von ca. 940.000,- € für die Maßnahme.
Unter Berücksichtigung der erforderlichen Verlängerung des Durchlasses infolge der neuen Stadtbahntrasse, ergibt sich folgende Kostenteilung:
LH Hannover: 750.000,00 €
Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH: 190.000,00 €
Vorgesehen ist eine Vorfinanzierung der Maßnahme durch die Infrastrukturgesellschaft. Der städtische Anteil wird der LH Hannover 2005 in Rechnung gestellt.
3: Bauzeit/ Bauablauf
Der Beginn der Arbeiten ist im Bauablauf der Stadtbahnverlängerung für den Juni 2004 vorgesehen. Der neue Durchlass wird bis Ende 2004 fertig gestellt. Der Rückbau des alten Bauwerks erfolgt Ende 2004 bzw. Anfang 2005.
66.51.01
Hannover / 21.04.2004