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1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1844 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.
siehe Anlage 2 zur Drucksache, Begründung Kapitel 6 - Kosten für die Stadt.
Der Bebauungsplan Nr. 1844 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von ca. 27 Einfamilienhäusern, einem Regenwasserrückhaltebecken mit vorgelagerter Retentionsfläche, die als Ortsrandeingrünung fungiert, schaffen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-
lange hat sich gezeigt, dass es zweckmäßiger ist, hier anstatt eines reinen Wohngebiets (WR) ein allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen. Nutzungen wie "Anlagen für kirchliche, kultu-
relle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden und nicht störenden Handwerksbetriebe" sind im WA gemäß § 4 Abs. 2 BauNVO regelzulässig. In der dörflichen Struktur Wülferodes ist so die Möglichkeit der beruflichen Selbstständigkeit gegeben. Aufgrund der angestrebten Wohnruhe sollen nicht störende Läden und Handwerksbetriebe nur ausnahmsweise zulässig sein.
Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat am 14.12.2016 (Drs. 2469/2016) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 09.03.2017 bis 10.04.2017 statt. Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.e
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.