Drucksache Nr. 0837/2014:
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1805 - Trautenauer Hof
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellung- und Einleitungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1. und 2., im Übrigen zur Anhörung
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0837/2014
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1805 - Trautenauer Hof
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellung- und Einleitungsbeschluss

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1805 - Errichtung von sieben dreigeschossigen Wohngebäuden in Niedrigenergiebauweise mit ca. 80 barrierefreien Wohnungen - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen und
  3. die Einleitung des Verfahrens für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu beschließen (Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss gemäß §§ 2 und 12 BauGB).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Planung spricht Frauen und Männer gleichermaßen an. Zielgruppe sind Mietintessierte mit geringem bis mittlerem Einkommen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die GBH beabsichtigt, die nur noch teilgenutzte Altenwohnanlage am Trautenauer Hof abzubrechen und durch sieben dreigeschossige Neubauten zu ersetzen. Die GBH bemüht sich, den heutigen Mietern Ersatzwohnungen zu beschaffen. Insgesamt sollen unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem kommunalen Wohnraumförderprogramm ca. 80 barrierefreie Mietwohnungen entstehen. Davon sind 50 Ein- und Zweizimmerwohnungen sowie 22 Drei- und 8 Vierzimmerwohnungen.

Zur Schaffung des entsprechenden Planungsrechts hat die GBH beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans einzuleiten. Dem Antrag sollte entsprochen werden, weil die Planung preisgünstigen Wohnungsbau zum Ziel hat und damit den Bedürfnissen von Mietinteressierten mit geringem bis mittlerem Einkommen entgegenkommt.

61.13 
Hannover / 25.04.2014