Drucksache Nr. 0836/2014:
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1600, 2. Änderung - Stadthäuser Lister Blick
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
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0836/2014
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Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1600, 2. Änderung - Stadthäuser Lister Blick
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1600, 2. Änderung mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes, im Plangebiet den Neubau von 23 Stadthäusern zu ermöglichen, wirkt sich auf Frauen und Männer gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit der Bebauungsplanänderung soll das Planungsrecht für eine ca. 0,5 ha große
Freifläche zwischen der Karl-Rüter-Straße und der Friedrich-Busack-Straße geändert werden. Das Plangebiet ist derzeit eine Brachfläche. Sie liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1600, der hier Kerngebiet (MK) mit einer bis zu viergeschossigen Bebauung in geschlossener Bauweise festsetzt. Wohnungen sind ab dem 1. Obergeschoss zulässig. Nicht zulässig sind großflächige Einzelhandelsbetriebe, Beherbergungsbetriebe, Vergnügungsstätten und sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe.

Bei dem Plangebiet handelt es sich um die letzte noch nicht bebaute Fläche im Baugebiet "Lister Blick", welches auf dem ehemaligen Bahlsen-Gelände entwickelt wurde. Die Fläche in der zweiten Reihe an der Podbielskistraße ließ sich bisher nicht für eine Kerngebietsnutzung aktivieren und dies ist auch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Als neue städtebauliche Zielsetzung für die Fläche ist nunmehr die Komplettierung des nördlich angrenzenden Wohnquartiers vorgesehen. Hierfür konnte ein Investor gefunden werden, der auf der Grundlage der bestehenden städtebaulichen Struktur der Wohnbebauung am Lister Blick eine Stadthausbebauung mit 23 Einfamilienhäusern im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verwirklichen will. Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1600 können diese städtebaulichen Planungen nicht umgesetzt werden. Daher ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Der Stadtbezirksrat Vahrenwald-List fasste am 26.08.2013 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Planungsziel dem Neubau von 23 Stadthäusern. Der dazugehörende Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss wurde vom Verwaltungsausschuss am 12.09.2013 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 1600, 2. Änderung wurde vom 04. Oktober 2013 bis 04. November 2013 durchgeführt.
Während dieser Zeit sind keine Anregungen eingegangen.

Entsprechend den oben beschriebenen Zielen soll der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan nunmehr weitergeführt und öffentlich ausgelegt werden.

Die nach dem bisherigen Verfahren vorliegende Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün liegt dieser Drucksache als Anlage 3 bei.

Um die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes herbeiführen zu können, sind die beantragten Beschlüsse erforderlich.
61.11 
Hannover / 25.04.2014