Drucksache Nr. 0834/2014 E1:
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1780 - Köbelinger Markt -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0834/2014 E1
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1780 - Köbelinger Markt -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Information über den Beschluss des Stadtbezirksrates Mitte zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 23.06.2014 (Änderungsanträge Nr. 15-1438/2014 und Nr. 1442/2014)

Der Stadtbezirksrat Mitte hat in seiner Sitzung am 23.06.2014 im Rahmen der Entscheidung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch zwei Änderungsanträge Maßgaben für das Bebauungsplanverfahren beschlossen:

Änderungsantrag DS-Nr. 15-1438/2014:

"1. Die Verpflichtung zur Herstellung von Einstellplätzen für Pkw wird für die Neubebauung auf maximal 0,8 Stellplätze pro Wohneinheit festgesetzt. Durch eine entsprechende städtebauliche Satzung wird darüber hinaus auf Antrag der ablösefreie Verzicht auf notwendige Stellplätze (wie in der NBauO vorgesehen) ermöglicht.
2. Der Radverkehr wird durch die geplante Fußgängerzone zwischen der Leinstraße und der Marktstraße auf dem bisherigen Straßenverlauf der Leinstraße geführt (s. Anlage 2, S. 5 und Anlage 3). Dazu wird die Radwegeführung entsprechend markiert.
3. Die Leinstraße wird als „verkehrsberuhigter Bereich“ gestaltet und beschildert.
4. Die Zu- und Abfahrt zu den verbliebenen Stellplätzen auf dem Köbelinger Markt erfolgt ausschließlich über die geplante Zufahrt am Sparkassengebäude. Diese wird entsprechend verbreitert. Die vorgesehene Einbahnstraße um den Köbelinger Markt herum entfällt.
5. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wird durch öffentliche Förderung sichergestellt, dass ein angemessener Anteil (z.B. wie am Klagesmarkt) der geplanten Wohneinheiten als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der ortsüblichen Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden;
6. Vor dem Hintergrund von voraussichtlich zusätzlichen 90-100 Wohnungen in dem Bereich wird dem noch höheren Bedarf an Kindergartenplätzen dadurch Rechnung getragen, dass in dem Geltungsbereich des Bebauungsplans eine Kindertagesstätte vorgesehen wird."


Änderungsantrag DS-Nr. 15-1442/2014:

"Für das bisher ohne Mietaufwendungen an dem Standort befindliche Bürgeramt samt dem Bereich Recht und Ordnung wird ein anderer im Eigentum der Landeshauptstadt zentral erreichbarer Standort in der Innenstadt gesucht, an welchem die Stadt diese Ämter auch zukünftig ohne laufende Mietaufwendungen unterzubringen imstande ist."

Stellungnahme der Verwaltung:

Die vom Stadtbezirksrat Mitte durch die Änderungsanträge beschlossenen Maßgaben wurden in den textlichen und zeichnerischen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ergänzt und diese überarbeitete Fassung (als Anlage 3 und 4 dieser Ergänzungsdrucksache beigefügt) wird die Verwaltung der Öffentlichkeit zusammen mit der Verwaltungsvorlage (Anlage 2 und 3 der Drucksache 0834/2014) durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorstellen.

Im weiteren Verfahren zur Erarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplans wird sich die Verwaltung inhaltlich mit den einzelnen Gegenständen der Maßgaben auseinandersetzen und dem Rat zur Entscheidung zuleiten. Soweit einzelne Punkte nicht die zu regelnden Gegenstände des Bebauungsplanverfahrens betreffen, wird die Verwaltung hierzu außerhalb des Bebauungsplanverfahrens entsprechende Entscheidungen und Lösungen vorbereiten.

Kostentabelle

Es ist vorgesehen, die städtischen Grundstücke, auf denen mit diesem Bebauungsplan Baurechte geschaffen werden, zu veräußern. Für die Landeshauptstadt Hannover ist daher mit entsprechenden Einnahmen zu rechnen.

61.11 
Hannover / 09.07.2014