Drucksache Nr. 0833/2014:
Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen des Bundes;
Ortsdurchfahrt Hannover Zentrum West,
Plangenehmigung zur Vervollständigung des Lärmschutzes

Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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0833/2014
2
 

Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen des Bundes;
Ortsdurchfahrt Hannover Zentrum West,
Plangenehmigung zur Vervollständigung des Lärmschutzes

Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

der Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover im Plangenehmigungsverfahren zur Vervollständigung des Lärmschutzes gemäß Anlage 1 zu dieser Drucksache zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die geplanten Lärmsanierungsmaßnahmen wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Mit Anschreiben vom 21.02.2014 hat die Deutsche Bahn um Stellungnahme zu einem Plangenehmigungsverfahren für geplante Lärmsanierungsmaßnahmen (Neubau von Lärmschutzwänden) in der Ortsdurchfahrt Hannover Zentrum West gebeten. Betrachtet wurde der Streckenabschnitt an der Haltenhoffstraße zwischen Schaumburgstraße und B 6 / Klärwerk. Die Lärmschutzmaßnahme erstreckt sich über eine Länge von ca. 723 m. Sie beginnt etwa Höhe Hoffstraße und reicht bis etwa Höhe Herrenhäuser Straße.

Die Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover soll gemäß Anlage 1 zu dieser Drucksache abgegeben werden. Eine Übersicht über die Lage dieser Lärmschutzmaßnahme gibt Anlage 2 zu dieser Drucksache.

Die Landeshauptstadt Hannover hatte die Unterlagen zu dem vorliegenden Plangenehmigungsverfahren mit Eingang am 26.02.2014 erhalten. Um Stellungnahme bis zum 28.03.2014 wurde gebeten. Die Abgabe der städtischen Stellungnahme ist in dem angegebenen Zeitraum wegen der erforderlichen Beteiligung der in ihren Aufgabenbereichen betroffenen Fachbereiche und wegen des Erfordernisses der Gremienbeteiligung nicht möglich. Die Deutsche Bahn wurde um Fristverlängerung, zunächst bis zum angestrebten Beschluss des Verwaltungsausschusses in der Sitzung am 19.06.2014, gebeten. Sie hat insofern der Fristverlängerung zugestimmt.


Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um die Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Plangenehmigungsverfahren einbringen zu können.
61.15 
Hannover / 25.04.2014