Drucksache Nr. 0832/2013:
Erweiterung der dreigruppigen Kita Gehägestr. 22a in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover ( AWO) um eine weitere Krippen-und eine Kindergartengruppe im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

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0832/2013
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Erweiterung der dreigruppigen Kita Gehägestr. 22a in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover ( AWO) um eine weitere Krippen-und eine Kindergartengruppe im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Antrag,

zu beschließen,

- der Erweiterung der bisher dreigruppigen Kindertagesstätte Gehägestr. ( 1 Krippengruppe für 15 Kinder von 1-3 Jahren, 2 Kindergartengruppen für je 25 Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung) um je eine Krippen-und Kindergartengruppe mit 15 bzw. 25 Plätzen in Ganztagsbetreuung zuzustimmen und
- ab dem.1.8.2013 (Krippengruppe) sowie 1.10.2013 (Kindergartengruppe) bzw. frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I 36501.901.1
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 30.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -30.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 197.150,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -197.150,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -197.150,00 €
Bei den Zuwendungen für Investitionstätigkeit in Höhe von 30.000,00 € handelt es sich um Mittel für Ausstattungsgegenstände.
Darüber hinaus wurden bei der Landesschulbehörde und der Region Hannover Anträge auf investive Förderung gestellt.
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages


In Hannover betreibt der anerkannte Träger AWO Region Hannover e.V. seit 2004 die obige derzeitig 3-gruppige Kindertagesstätte im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld. Auf Grund der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz und der Nachfrage nach weiteren Kindergartenplätzen hat die Arbeiterwohlfahrt Jugend-und Sozialdienste gGmbH der Landeshauptstadt weitere Flächen zur Anmietung angeboten, um die bestehende Kindertagesstätte um je eine Krippen-und Kindergartengruppe zu erweitern. Entsprechende Räumlichkeiten sind am Standort Gehägestr. 22a, 30655 Hannover vorhanden und sollen umgebaut werden. In Eigeninitiative und unter Einbeziehung möglicher Fördergelder - ein Antrag auf RAT wurde gestellt - sollen die Räumlichkeiten kindgerecht hergerichtet werden.

Der Stadt entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel i.H.v. 30.000 €, keine Investitionskosten.
Die Aufwendungen für die zusätzlich laufenden Kosten in Höhe von 197.150 € jährlich stehen unter dem Produkt 36501 "Kindertagesbetreuung" zur Verfügung.
Aufgrund des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren sowie im Kindergartenbereich stellt die geplante Maßnahme eine wichtige Ergänzung des bestehenden Kindertagesstättenangebots im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld dar. Die beschriebene Erweiterung des bestehenden Angebots an diesem Standort ist auch für den benachbarten Stadtbezirk Vahrenwald-List von Interesse.
Der Träger strebt die Inbetriebnahme der Krippengruppe zum 1.8.2013 bzw. für die Kindergartengruppe zum 1.10.2013 an.
Mit den zusätzlichen Krippenplätzen soll das städtische Ausbauprogramm zum Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz erfüllt sowie der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz abgesichert werden. Alle Plätze sollen dazu beitragen, Eltern die Vereinbarung von Familie und Beruf zu erleichtern und das vorhandene Betreuungsangebot auszubauen.
Das Nds. Kultusministerium - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege - wurde bei der Planung bereits eingebunden und hat die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.41 
Hannover / 12.04.2013